Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 40

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völkerung, und das muss auch die SPÖ, so schmerzlich die Oppositionsrolle auch ist, zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie sprechen auch immer von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Wir haben nun eine Lösung für die Einbeziehung der Finanzierung der Privatkrankenanstalten: Das ist wichtig für die Menschen dieses Landes, das wissen auch Sie. Da würde ich mir gerade auch von Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion einmal erwarten, dass sie die Leistungen dieser Bundesregierung auch einmal anerkennen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Sozialabbau – nein danke!) Am Wahltag wird sich der Österreicher für die jetzige Bundesregierung entscheiden und sie wieder bestätigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Niederwieser: Höchste Steuerquote der Geschichte! – Abg. Heinisch-Hosek: Abzocker! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

10.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. Gleiche Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

10.19

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Rede des Herrn Abgeordneten Gusenbauer war nichts Neues, wir haben sie schon oft gehört. (Zwischenruf des Abg. Dr. Gusenbauer. ) Aber die Vereinnahmung der 700 000 Unterzeichner dieses Volksbegehrens für die SPÖ und ihre Walzenpropaganda, meine Damen und Herren, haben sich die Unterzeichner nicht verdient. Das weise ich mit Schärfe zurück. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens haben eine spannende Frage gestellt, mit der wir uns auseinander setzen müssen. Diese spannende Frage lautet: Wie können wir den Sozialstaat erhalten? – Das ist doch keine Frage, meine Damen und Herren, die Sie jetzt erfunden haben, dass wir den Sozialstaat durch Reformen erneuern müssen – das wissen wir und das praktizieren wir, lieber Herr Kollege Gusenbauer! (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie schaffen ihn ab!)  –, sondern wir müssen durch verschiedenste Maßnahmen – ich werde darauf eingehen – andere Konzepte auf den Tisch legen als in der Vergangenheit.

Wenn Sie den Schuldenberg, den Sie mit aufgebaut haben, heute anschauen, dann wissen Sie, mit Schulden, das heißt, damit, dass man Leistungen heute ermöglicht, die man morgen bezahlt, kann man einen Sozialstaat nicht aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Was zahlt Herr Prinzhorn für den Sozialstaat?)

Die Unterzeichner und Initiatoren haben ein Konzept dafür auf den Tisch gelegt, wie sie glauben, dass man den Sozialstaat erhalten kann (Abg. Dr. Mertel: Die ÖVP hat die Schulden gemacht! Am meisten hat der Herr Schüssel die Schulden gemacht!), nämlich durch eine Verankerung in der Bundesverfassung an einer sehr prominenten Stelle, gleich am Beginn, wo wir die Grundlagen dieser Republik klarlegen. Ich möchte mich daher zunächst damit auseinander setzen: Ist es rechtlich notwendig, dass wir in die Bundesverfassung tatsächlich einen solchen Passus aufnehmen? (Abg. Heinisch-Hosek: Seit Sie in der Regierung sind – schon!)

Meine Damen und Herren! Damit der Bürger einen Zugang zum Recht hat, ist es nicht notwendig. Damit er einen Zugang zum Verfassungsgerichtshof bekommt, ist es nicht notwendig. Diese Instrumente haben wir in der Verfassung. Wenn wir die Professoren und Experten dazu hören, dann muss ich sagen, es ist auch rechtspolitisch wahrscheinlich nicht der richtige Weg. Ich darf Herrn Professor Raschauer zitieren, der dazu sagt: "Die vorgeschlagene Formulierung wird keinen Juristen irgendwie bewegen." Ich darf Universitätsprofessor Mazal zitieren, der dazu sagt: "Der Begriff ,sozial’ ist von so großer Offenheit und wird leider weithin auch tagespolitisch missbraucht" – ich darf das gerade bei Kollegen Gusenbauer bestätigen –, "dass ich gravierende Bedenken habe, diesen Terminus in der Verfassung zu verankern."

Meine Damen und Herren! Das sind, so glaube ich, Argumente, die wir berücksichtigen müssen. Den Sozialstaat in der Verfassung in dieser Art zu verankern bringt für den Bürger keine neuen Rechte. Darum glaube ich, wir müssen auf diese Frage auch klar mit Nein antwor


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