Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 192

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6. Im § 285 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3a in der Fassung der Z 29 wird der Ausdruck "Abs. 4c bis 4e" durch den Ausdruck "Abs. 4b bis 4e" ersetzt und nach dem Ausdruck "§ 217 Abs. 2a" der Ausdruck "sowie Punkt 3.1 der Anlage 2" eingefügt.

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19.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der Antrag ist, so wie er vorgetragen wurde, ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung und in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

19.39

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Wirtschaftsminister! Herr Gesundheitsminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir beraten die 60. ASVG-Novelle. Im Ausschuss ist uns mitgeteilt worden, das sei ein großer Reformschritt; so die Meinung der Freiheitlichen. Die Meinung der Volkspartei im Ausschuss war: Da ist noch viel zu überlegen, da gilt es noch einiges zu ändern. Wir haben gehofft, dass die Änderungen, die heute vorgelegt werden, tatsächlich eine Verbesserung des bisher vorgelegten Gesetzestextes sind – wir wurden leider enttäuscht.

Herr Abgeordneter Donabauer hat gerade gesagt, wir sollen die Inhalte der Novelle diskutieren, wir sollen nicht polemisieren. Ich werde mich daran halten und möchte auf einen Punkt der Novelle eingehen, dem bisher in der Diskussion überhaupt keine Bedeutung beigemessen wurde, der allerdings für eine betroffene Gruppe große Bedeutung hat. Ich spreche in diesem Zusammenhang die Gesundheitsvertreter und Gesundheitssprecher aller Parteien an.

Es geht um den § 132a. Wir wissen, darin werden die Jugendlichenuntersuchungen geregelt, insbesondere für die arbeitende Jugend. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass hier die Altersgrenze von 19 auf 18 Jahre gesenkt wird. Das bedeutet schlichtweg: Ein Jahrgang bekommt keine Einladung mehr zu einer Untersuchung, ein Jahrgang wird von den Jugendlichenuntersuchungen schlichtweg ausgeschlossen.

Ich denke, es ist unbestritten, dass die Prävention, die Vorbeugung, gerade im Bereich der Jugend wichtig ist, und ich frage mich, ob das wirklich gewollt ist. Ich schaue den Kollegen Rasinger an, der mir kein Zeichen gibt, ob er als Arzt damit einverstanden ist oder nicht. Ich drehe mich um, schaue den Herrn Gesundheitsminister an, der mir kein Zeichen gibt, ob er mit dem einverstanden ist, was hier geschieht. Jugendliche werden nicht mehr untersucht, das ist das, was Sie vorlegen; jedenfalls von 18 bis 19 nicht.

Wenn man sich anschaut, warum es diese Jugendlichenuntersuchung überhaupt gibt, so wird hier definiert: Ein allgemeines Untersuchungsprogramm, ein Basisprogramm, dient der Anamnese und der Früherkennung von Volkskrankheiten. Nach Abschluss der Untersuchung wird der Jugendliche in einem ärztlichen Gespräch auch über die Risikofaktoren aus der Lebensweise und Veranlagung beraten. – All das wird gestrichen mit dieser Novelle, und das ist niemandem auch nur ein Wort wert. Ich wollte darauf hinweisen. Das ist gesundheitspolitischer Rückschritt, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb bringe ich einen Abänderungsantrag ein und lade alle Fraktionen ein, noch einmal in sich zu gehen – ich schaue jetzt auch den Abgeordneten Feurstein an – und unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl, Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1193 der Beilagen über die Regierungsvor


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