Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 199

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zungen die Aufgabe der Tätigkeit, auf Grund welcher der (die) Versicherte als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt, erforderlich, es sei denn, der (die) Versicherte bezieht ein Pflegegeld ab Stufe 3 nach § 4 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze.‘"

2. Die bisherigen Ziffern 18 bis 24 erhalten die Bezeichnung 19 bis 25.

3. Nach Ziffer 25 neu wird Ziffer 26 neu eingefügt:

"26. § 139 Abs. 4 erster Satz lautet:

,Ist mit dem Wegfall des Krankengeldanspruches die Höchstdauer abgelaufen, so entsteht unabhängig davon, ob ein neuer Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, ein neuer Anspruch erst wieder, wenn der Erkrankte in der Zwischenzeit durch mindestens 13 Wochen in einer den Anspruch auf Krankengeld eröffnenden gesetzlichen Krankenversicherung oder durch mindestens 52 Wochen in einer sonstigen gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.‘"

4. Die bisherigen Ziffern 25 bis 83 erhalten die Bezeichnung 27 bis 85.

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

20.00

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister! Ich habe nur sehr wenig Zeit, deshalb möchte ich mich auf das Kernthema dieser Debatte konzentrieren und Ihnen meine Gedanken dazu in aller Kürze zur Kenntnis bringen. Es geht ja hauptsächlich um die Solidaritätsdarlehen, um den Solidaritäts- oder den Strukturausgleich.

Zu Beginn habe auch ich ein wenig Verständnis dafür aufgebracht, dass die Kassen, die positiv gewirtschaftet haben, keine besonders große Freude damit haben, das von ihnen erwirtschaftete positive Ergebnis herzugeben. Sie haben dabei das Gefühl, dass sie für ihr gutes Wirtschaften bestraft werden.

Ich denke aber, wir alle müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass es bei den Kassen in allen neun Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt und dass diese Strukturen ausgeglichen werden müssen, wenn wir auf einen grünen Zweig kommen wollen. Herr Kollege Horn hat da wirklich einen Unsinn dargeboten und so getan, als ob die SPÖ all die letzten Jahre in der Opposition gewesen wäre und nicht in der Regierung.

Ein Gedanke noch: Es ist natürlich schon eine gewisse Bestätigung für das Programm der Freiheitlichen Partei und deren jahrelange Forderung nach einer Zusammenlegung der Kassen. Wir hätten das Problem in dieser Form heute nicht, wäre das schon früher passiert.

Ich möchte schließlich einen Abänderungsantrag einbringen, der eine ganz einfache redaktionelle Korrektur des Notariatsversicherungsgesetzes betrifft, die es fortan leichter verständlich und einfacher zitierbar machen soll.


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