Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 218

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bleibt denn das Verständnis von sozialpartnerschaftlicher Kompetenz? Wenn nämlich für derartige Lohnfragen – und ein Zeitguthaben ist nichts anderes als eine indirekte Entlohnung – nicht mehr die Sozialpartner in ihrer Kollektivvertragshoheit zuständig sind, wofür denn dann? – Daher verweise ich hier die Arbeitnehmerseite auf Sozialpartnergespräche. Das ist ja in manchen Kollektivverträgen durchaus schon in diese Richtung geregelt. Aber das ist ganz sicherlich nicht etwas, was im Gesetz geregelt werden sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! So gesehen ist dies eine vernünftige Anpassung an EU-Regeln und eine vernünftige Anpassung im Sinne der Frauen. In Wirklichkeit war dieses Verbot der Nachtarbeit für Frauen eine diskriminierende Maßnahme, ganz abgesehen davon, dass es Berufe wie zum Beispiel die Gesundheitsberufe gibt, in denen vor allem Frauen vor allem in der Nacht arbeiten. Ohne sie ginge es gar nicht!

Weil es Herr Abgeordneter Horn in einer vorhergehenden Debatte für notwendig befunden hat, hier etwas in Richtung Nachtarbeit zu sagen, verweise ich auf Folgendes – auch Dolinschek hat das indirekt angeführt –: Es war Herr Androsch, der als Miteigentümer von AT&S Hinterberg in Leoben diese wichtige Investition dort davon abhängig gemacht hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass er für das Unternehmen eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot erwirkt hat! Das sollte ein obersteirischer Abgeordneter wie Kollege Horn denn doch wissen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bauer. – Bitte.

21.08

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dass heute das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben wird, hat mich als Arbeitnehmerin dazu veranlasst, schwarze Kleidung zu tragen. (Abg. Steibl: Passt aber gut! Macht schlank!) Von den Abgeordneten der ÖVP und FPÖ wird diese Aufhebung zwar als eine Errungenschaft dargestellt, aber es fragt sich: Für wen? – Ich kann es Ihnen sagen: nicht für die ArbeitnehmerInnen, sondern es werden wieder nur die wirtschaftlichen Interessen umgesetzt! Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, wissen Sie, dass bereits jetzt 39 Prozent der nachtarbeitenden Männer und 60 Prozent der nachtarbeitenden Frauen gesundheitliche Probleme haben? (Abg. Edler: So schaut es aus!)

Da ich selbst seit 27 Jahren in einem Betrieb tätig bin, in dem Nachtarbeit geleistet wird, kenne ich auch die verschiedenen Probleme, die im Zusammenhang damit auftreten. (Abg. Steibl: Aber bitte freigestellte Betriebsrätin und nicht am Fließband! – Abg. Schwarzenberger: Sie machen Nachtarbeit nur im Parlament! – Abg. Silhavy: Also die Ridi ...! – Weitere Zwischenrufe.) Ich habe auch mit Kolleginnen gesprochen – und das würde ich dir, liebe Frau Abgeordnete Steibl, ebenfalls raten –, die sich verpflichtet haben, zwei und drei Jahre in der Nacht zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.) Sie können es schon nicht mehr erwarten, bis diese Zeit um ist. Sie machen das seit eineinhalb Jahren, und mit ihnen solltet ihr einmal reden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Edler: Kindergarten!)

Ich würde es auch Herrn Abgeordnetem Dolinschek und Frau Abgeordneter Haller empfehlen, sich einmal mit einer Fraktionskollegin, mit Landesrätin Haubner, zusammenzusetzen. Sie hat erkannt, dass die Nachtarbeit gerade für Frauen große Nachteile mit sich bringt. Landesrätin Haubner bestätigt auch in Aussendungen, dass von der Herabsetzung der Nachtarbeit von 6 Uhr auf 5 Uhr insbesondere Arbeiterinnen betroffen sind, deren Einkommen ohnehin schon am Existenzminimum liegen und die jetzt für diese eine Stunde noch die Zulagen verlieren. Aber das können Sie sich ja nicht vorstellen, was das für diese Frauen heißt!

Für uns Sozialdemokraten wäre es deshalb wichtig, im Zuge der Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes national – was möglich wäre – notwendige Schutzmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen im Gesetz zu verankern.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:


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