Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 221

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Kollege Trinkl sagt: Niemand will ausschließen, dass es über diese minimalen – für ihn ja optimalen – Zeiten hinausgehende Vereinbarungen der Kollektivvertragspartner gibt, dann stelle ich mir schon bildlich vor, wie die "großen" und "starken" Gewerkschaften der Bäcker und des Reinigungsgewerbes aufmarschieren werden und mit ihren "mächtigen" Kampforganisationen, vor allem im Reinigungsbereich, dem Kollektivvertragspartner abringen werden, dass die Zeit, die sie tatsächlich in der Nacht arbeiten, auch als Nacht gilt!

Das, was uns Kollegin Silhavy mit ihrem überdimensionierten Wecker vorgeführt hat, ist nämlich der Kern des Problems. Wenn ich um 3 Uhr zu arbeiten beginne, dann gilt das laut neuem EU-Nachtarbeitsgebot nicht als Nachtarbeit, auch wenn ich deswegen schon um halb zwei aufstehen muss, weil ich von irgendwo aus dem Weinviertel zu meinem Arbeitsplatz hereinpendeln muss. Das ist egal! Auch wenn ich um 1 Uhr aufstehen müsste, damit ich um halb drei oder um drei zu arbeiten beginnen kann, dann ist das nach den neuen österreichischen Bestimmungen nicht Nachtarbeit.

Da hört sich der Spaß dann schon wirklich auf und darum: gute Nacht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: War nicht unwitzig!)

21.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Staffaneller. – Bitte.

21.19

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das Bundessozialämterreformgesetz zu sprechen kommen, obwohl Frau Gatterer bereits inhaltlich darauf eingegangen ist und im Wesentlichen schon dargelegt hat, was durch dieses Gesetz geschehen soll. Vielleicht einige Betrachtungen aus der Praxis, wie ich das Ganze sehe: wenn die regionalen Stellen besser arbeiten können, wenn sie mehr Verantwortung haben, wenn alle neun Bundesländer eine Landesstelle haben – jetzt gilt das nur für sieben –, wie sich das auf die Behinderten weiter positiv auswirken kann.

Der Servicegedanke steht an erster Stelle. Es soll selbstverständlich auch die Verwaltung reformiert werden, und es soll eingespart werden. Aber wir wollen in erster Linie natürlich erreichen, dass unsere behinderten Mitbürger noch besser betreut werden.

Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern – wobei ja die Aufgaben geteilt werden – kann sich nur verbessern. Es ist in dem Gesetz auch angeführt, dass zusammen mit dem territorialen Beschäftigungspakt weitere Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und mit den Projektträgern eröffnet werden sollen. Die Leiter und Leiterinnen der Landesstellen sind gefordert, hier neue Wege zu suchen, und sie werden sie auch finden.

Nur ganz kurz noch: Ich denke daran, was schon geschehen ist und was der Herr Sozialminister mit der Behindertenmilliarde zustande gebracht hat. Daran haben die Bundessozialämter einen großen Anteil. (Abg. Öllinger: Kollege Staffaneller, die Speerspitze der freiheitlichen Arbeitnehmer!) Es sei den Bediensteten dafür gedankt, dass sie hier mit so großem Einsatz gearbeitet haben.

Zu Beginn dieser Regierungszeit waren 40 540 arbeitslose Behinderte vorgemerkt. (Abg. Haidlmayr: Und jetzt sind es um 2 800 mehr!) Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2001 waren es um 28 Prozent weniger, nämlich 29 767. Ende Juni 2002 waren es 28 727. (Abg. Öllinger: Sie lesen die Tabelle falsch! – Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. ) Die Zahlen sind also ständig zurückgegangen. Es ist klar, dass es innerhalb der Monate Schwankungen gibt. Frau Haidlmayr, wenn Sie die Statistiken richtig lesen können, dann werden Sie das bemerken. (Abg. Haidlmayr: Sie sind ...!)

Frau Haidlmayr! Ich hätte zu Ihnen noch eine Bemerkung. Ich weiß, dass Sie sich für die Behinderten sehr einsetzen und dass Sie mit Herz daran arbeiten, die Situation zu verbessern. Ich verstehe Sie jedoch darin nicht, dass alles, was diese Bundesregierung macht, von Ihnen


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