Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 231

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geleistet. Er erwähnt in diesem Artikel Konzepte, die Sie bisher weder gewillt noch in der Lage waren dem Hohen Haus vorzulegen.

Ein weiterer Artikel erschien in der "Kleinen Zeitung", ein Kommentar unter dem Titel "Scherbenhaufen" von Erwin Zankel. Da teilt er Ihnen in Anspielung auf die Erkenntnisse beziehungsweise auf die Mitteilung des Verfassungsgerichtshofes mit, dass Ihnen, Herr Minister, ein heißer Herbst bevorsteht. Sollte es nämlich zu dem befürchteten Scherbenhaufen kommen, also zur Aufhebung der Hauptverbandsreform und der Ambulanzgebühren, würde Ihre Zeit unweigerlich ablaufen, denn Sie, sehr geehrter Herr Minister, wären als Pfuscher entlarvt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Das werden Sie hoffentlich wohl nicht als Lob auffassen, das müsste Sie wirklich eher dazu anhalten, künftig etwas mehr auf die Zurufe der Opposition zu hören, denn jedes Mal, wenn Sie das getan haben – siehe Rettungssanitätergesetz oder teilweise im Bereich des Heilmasseurgesetzes –, hat es dann in letzter Konsequenz auch geklappt.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum Schluss auf einen besonderen Vorfall im Gesundheitsausschuss eingehen. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen.) Bei diesen Beratungen wurde von Ihnen, Herr Abgeordneter Pumberger, ein Antrag gemäß § 27a GOG im Zuge der Verhandlungen um die Patientencharta eingebracht. (Abg. Dr. Pumberger: Der war gut! – Abg. Mag. Schender: Redezeit!) Herr Kollege Pumberger! Ich glaube, dass dieser § 27a-Antrag – und das wissen Sie natürlich auch – in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dieser Patientencharta stand, denn es mag schon sein, Herr Kollege Pumberger, dass zwei Wörter sowohl in der Patientencharta wie auch im § 27a-Antrag identisch waren, aber das ist noch kein inhaltlicher Zusammenhang.

Aus dem Gesagten, Herr Kollege Pumberger, folgt, dass dieser § 27a-Antrag unzulässig war. (Abg. Dr. Pumberger: Die Entscheidung trifft der Präsident!) Ihre Entscheidung war geschäftsordnungswidrig, und der § 27a-Antrag ist daher als nichtig anzusehen, Herr Kollege Pumberger. (Abg. Dr. Pumberger: Redezeit!)

Wir werden es uns vorbehalten, dies in einem Schreiben dem Bundespräsidenten mitzuteilen, weil wir glauben, dass dieses Gesetz nicht gesetzeskonform, nicht verfassungskonform zustande gekommen ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Haidlmayr. )

Noch ein Wort an Herrn Klubobmann Dr. Khol. Er ist jetzt leider nicht im Haus. (Abg. Mag. Mühlbachler: Oh ja!) Er hat sich am Dienstag bei einem Antrag der Grünen als Gralshüter der Verfassung und der Geschäftsordnung besonders hervorgetan. Er hätte in diesem Zusammenhang wohl eher Handlungsbedarf im eigenen Klub, in der eigenen Regierungskoalition, denn sonst könnte es allzu leicht passieren, dass er seine Glaubwürdigkeit verliert.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

21.59

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine eigenen Kollegen zu mir gesagt haben, ich muss mich kurz fassen, muss ich meine Redeflut beschränken, denn ich wollte allen mitteilen, wie toll das Heilmasseurgesetz ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bravoruf des Abg. Dr. Pumberger. )

40 Jahre lang wurde erfolglos verhandelt, aber das Gesetz hat jetzt ganz eindeutig einen Vater, und zwar den Herrn Minister, der wirklich ständig am Gaspedal gestanden ist – um in der Autofahrersprache zu sprechen. Wir hatten harte Auseinandersetzungen, aber letztendlich ist es,


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