Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 235

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Wirbelsäule die Hauptursachen dafür, dass Österreicherinnen und Österreicher nicht zur Arbeit gehen können.

Zum Zweiten zeigt die demographische Entwicklung der österreichischen Gesellschaft, dass diese Heilbehandlungen gerade für ältere Menschen in verstärktem Maße nicht nur in den Zentren und in den Rehabilitationseinrichtungen, wo sie heute angeboten werden, notwendig sind, sondern auch in integrierten Sozial- und Gesundheitssprengeln. Ich glaube, dass wir mit dem Heilmasseurgesetz diesbezüglich einen Schritt weitergekommen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es stehen für mich noch weitere wichtige Gesetze vor der Tür, die ich als Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen im Sektionsbereich Gesundheit noch einer Lösung zuführen möchte. Das sind Regelungen für die MTF – mit ihrer gesamten Problematik –, für die Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer und für den gesamten Bereich der Altenpfleger, der Behindertenbetreuer und aller verwandten Betreuungsangebote und Berufsgruppen, betreffend den wir mit den Bundesländern vereinbart haben, dass er ab Dezember dieses Jahres endlich harmonisiert werden soll.

Wir haben noch Lösungen für sehr wichtige Berufsgruppen vor uns. Durch die Regelungen für die Hebammen und die Rettungssanitäter sind wir um eine Etappe weiter gekommen, aber wir sind noch nicht am Ende des Weges. Ich meine, dass es wichtig ist, in diesem Bereich weiterzuarbeiten. Danke für die Zusammenarbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

22.14

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es gibt drei wesentliche Punkte in dieser Regierungsvorlage, die ich ansprechen möchte.

Erster Punkt: Zwei klare Berufsbilder schaffen in Zukunft unter der Vielfalt am Arbeitsmarkt Ordnung bei den Masseurtätigkeiten.

Zweiter Punkt, der mir arbeitsmarktpolitisch etwas wehtut: Die Übergangsbestimmungen für die jetzt tätigen Heilbademeister und Heilmasseure treten erst mit 1. März 2003 in Kraft.

Dritter Punkt: Mit 1. März 2003 wird es für jene jetzt tätigen Heilbademeister und Heilmasseure möglich sein, auch grenzüberschreitend zu arbeiten.

Es gibt also einen negativen Punkt, aber es ist positiv, dass es diese Regelung endlich gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

22.16

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in dieser Debatte eigentlich nur auf einen Punkt konzentrieren, nämlich auf die Familienhospizkarenz. Ich finde es – und das habe ich Ihnen gesagt, Herr Minister – wirklich ungeheuerlich, dass man jetzt eine ganz klassische Familienleistung aus dem Pflegegeld finanziert, obwohl wir alle wissen, dass es angeblich – so wird es uns immer wieder gesagt – keine Valorisierung geben kann und wird, weil ganz einfach das Geld nicht da sei. Jetzt wird aber plötzlich eine Leistung finanziert, obwohl kein Geld da ist? – Ich frage mich, wie das gehen soll.

Herr Minister! Wenn zur Finanzierung der Familienhospizkarenz jetzt im Gesetz vorgesehen ist, dass pflegebedürftige Menschen dann Zuschüsse erhalten, wenn Angehörige die Familienhospiz leisten, dann müssen Sie auch wissen, dass Sie damit viele Menschen, die in der Sterbephase sind und keine Angehörigen haben, von dieser Leistung ausschließen. Sie schlie


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