786/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringlicher Antrag
(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 1
GOG-NR)
der Abgeordneten Verzetnitsch
und GenossInnen
betreffend Rekordarbeitslosigkeit in Österreich
Die Lage auf dem
Arbeitsmarkt ist bedrückend. Österreich erlebt unter der Regierung
Schüssel jeden Monat neue, nie gekannte Rekordwerte an Arbeitssuchenden.
Besonders
schockierend ist die ständig steigende Zahl
arbeitsloser Jugendlicher, ob Lehrlinge oder junge
Akademiker und ältere ArbeitnehmerInnen.
Die traurige Bilanz: Wolfgang Schüssel verantwortet nach sechs Jahren schwarz-blau-oranger
Regierung die höchste Arbeitslosigkeit in der Geschichte Österreichs.
Im Jänner 2006 waren in Österreich so viele Menschen arbeitslos wie niemals zuvor in der
Zweiten Republik. Inklusive der SchulungsteilnehmerInnen suchen 380.379 Personen Arbeit
-71.137 davon sind jünger als 25 Jahre. Seit dem Amtsantritt der Regierung Schüssel hat die
Arbeitslosigkeit somit um 75.165 zugenommen, die Jugendarbeitslosigkeit ist um 24.398
gestiegen.
Österreich hat
sich - bei für alle EU-Staaten gleichermaßen ungünstigem internationalem
Umfeld - in den für Wachstum und
Beschäftigung wesentlichen Bereichen schlechter
entwickelt als die anderen
EU-Staaten. Für dieses Abschneiden ist überwiegend die falsche
Wirtschafts- und Finanzpolitik der schwarz-blau-orangen Bundesregierung unter
Wolfgang
Schüssel verantwortlich.
Das Wirtschaftswachstum bleibt zurück
Österreich ist beim realen Wirtschaftswachstum deutlich hinter die Werte der späten 90er
Jahre zurückgefallen.
In den letzten fünf Jahren gehörte Österreich in drei von fünf Jahren zu den Ländern mit dem
niedrigsten Wirtschaftswachstum innerhalb der EU.
Vergleichbare Länder - wie die skandinavischen Staaten - weisen ein höheres Wachstum als
Österreich auf. Österreich würde ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 2,5% bis
3% benötigen, um die Beschäftigungssituation nachhaltig zu verbessern und die
Arbeitslosigkeit zu senken.
Beim „BIP pro Kopf“ zurückgefallen
Während
sich die meisten der 25 EU-Mitgliedstaaten seit 2000 beim „BIP pro Kopf“ zum
Teil
wesentlich verbessert haben, ist Österreich 2006 zurückgefallen und gehört zu
jenen acht
Mitgliedstaaten, in denen sich
dieser Wert verschlechtert hat.
Lag Österreich im Jahr 2000 beim „BIP pro
Kopf“ noch um fast 15% über dem EU-
Durchschnitt, waren es 2006 nur noch rund 10%. Österreich verlor rund
ein Drittel seines
Vorsprungs. Großbritannien, Schweden und Belgien konnten aufschließen und
werden uns
demnächst überholen.
Die Entwicklung
war beim „BIP pro Kopf" in den Jahren 2000 bis 2006 nur in Italien,
Portugal und Malta schlechter als in Österreich.
Die Reallöhne stagnieren
Auch bei der Entwicklung der Reallöhne ist Österreich zurückgefallen. Als Folge
zunehmender Steuerbelastungen mussten Einbußen bei den Nettolöhnen hingenommen
werden. Diese Belastungen wurden durch die Steuerreform 2005 bei weitem nicht
wettgemacht.
In vergleichbaren Staaten steigen dagegen die Reallöhne deutlich, weshalb dort auch der
private Konsum und dadurch das BIP stärker wachsen.
Das Wachstum des privaten Konsums ist deutlich geringer als 1999
Beim Wachstum des privaten Konsums hinkt Österreich im EU-Vergleich nach.
Das Wachstum des privaten Konsums in Österreich liegt seit dem Jahr 2000 deutlich unter
den Werten der späten 90er Jahre. Das durchschnittliche Wachstum der Konsumausgaben
betrug 1996 bis 2000 2,7%. Im Vergleich dazu liegt der Durchschnittswert von 2000 bis 2005
bei 1,36%.
Das Wachstum des privaten Konsums ist 2005 (1,4%) trotz Steuerreform deutlich geringer als
1999 (2,4%). Die Steuerreform 2005 wirkte sich nicht positiv auf den privaten Konsum aus,
weil Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen davon nicht bzw. kaum profitieren.
Das Wachstum der Unternehmensinvestitionen geht ebenfalls zurück
Die Abschaffung
der Investitionsförderungen, die Verlängerung der Dauer der
Abschreibungen, aber auch die Steuerreform
haben bei österreichischen Unternehmen zu
einer geringeren Investitionsbereitschaft geführt. Die steuerliche
Begünstigung von
Realinvestitionen wurde zu Gunsten von Förderungen für Finanzanlagen reduziert.
Die Folge: Österreich fällt beim Beschäftigungswachstum zurück
Beim
Beschäftigungswachstum fällt Österreich im europäischen Vergleich zurück.
Seit dem Jahr 2001 ist das Beschäftigungswachstum in Österreich deutlich unter
den EU-
Durchschnitt zurückgefallen. Im Jahr 2002
kam es sogar zu einem Beschäftigungsrückgang.
Österreich liegt beim
Beschäftigungswachstum in den Jahren 1999 bis 2005 um 60 Prozent
unter dem EU-15-Durchschnitt.
Die weitere Folge: Rekordarbeitslosigkeit in Österreich
In 17 EU-Staaten
sinkt die Arbeitslosigkeit, in Österreich steigt sie. Österreich belegte 2005
nur mehr den fünften Platz, 1999 nahm
Österreich noch den dritten Platz ein. Nur 8 Länder –
darunter Österreich – weisen eine höhere Arbeitslosenrate als 1999 auf.
Seit 1999 hat sich die Arbeitslosenquote in der EU-25 leicht verbessert; sie
sank um 0,4
Prozentpunkte auf 8,7%, in der EU-15 sank sie sogar um 0,8% auf 7,8%, während
sie in
Österreich um 1,3 Prozentpunkte auf 5,2%
anstieg.
Der neuerliche
Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jänner 2006 auf einen Rekordwert von
380.379 Arbeit suchenden Menschen
(einschließlich SchulungsteilnehmerInnen) ist die Folge
der Untätigkeit der Regierung Schüssel.
Zusätzlich beziehen über 15.000 Personen Pensionsvorschuss oder Übergangsgeld.
Wenn
man diese Personen dazuzählt, sind
derzeit über 395.000 Menschen arbeitslos.
Die Arbeitslosigkeit ist von Jänner
2000 bis Jänner 2006 um fast 25% gestiegen, während die
von der österreichischen Wirtschaft angebotenen Vollzeitarbeitsplätze in den
Jahren 2000 bis
2005 gesunken sind.
Mittlerweile sind ca. 800.000 ArbeitnehmerInnen pro Jahr von
Arbeitslosigkeit betroffen. Der
Anstieg der Arbeitslosigkeit hat
besonders gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen,
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, Frauen und ältere ArbeitnehmerInnen
betroffen.
Kamen im Jahr 2000 noch 6,3
Arbeitssuchende (inklusive Schulungen) auf eine gemeldete
offene Stelle, so hat sich der Stellenandrang beinahe verdoppelt: 2005 gab es
bereits 11,49
Arbeitssuchende pro offene Stelle.
Dramatisch ist
die Situation bei den Jugendlichen. Insgesamt waren im Jänner 2006 71.137
Jugendliche ohne Beschäftigung, seit dem
Jahr 2000 ist die Jugendarbeitslosigkeit um 52,2%
gestiegen. Diese Entwicklung ist in höchstem Maße besorgniserregend. Es
ist unerträglich,
dass die Bundesregierung jungen Menschen jede Hoffnung und Perspektive nimmt.
Angesichts der
wirtschaftspolitischen Nicht-Reaktion der Bundesregierung auf die Krise
verwundert der überdurchschnittlich starke
Wachstumseinbruch seit 2001 in Österreich nicht.
Zunächst beschloss die Regierung
krisenverschärfend wirkende Belastungen (Erhöhung der
überwiegend regressiv wirkenden
Massensteuern). 2001 brachen die Investitionen, der
öffentliche und private Konsum ein, nur die Nettoexporte trugen positiv
zum Wachstum bei.
Das Wachstum reduzierte sich von 3,4% (2000) um 2,6 Prozentpunkte auf 0,8%
(2001). Die
ohnehin durch den Stabilitäts- und
Wachstumspakt sehr eingeschränkten fiskalischen
Spielräume wurden nicht nur nicht genützt, sondern sogar ein Budgetüberschuss
von 0,1%
des BIP erzielt. Die Bundesregierung
verstärkte damit den Konjunktureinbruch.
Auf Druck der Opposition und der Sozialpartner wurden von der Regierung
nur zögerlich und
viel zu spät eine Reihe von
Ad-hoc-Maßnahmen gesetzt, die allerdings keine zeitlich und
inhaltlich kohärente Beschäftigungs- und
Wachstumsstrategie erkennen lassen und mehr dem
Wahlzyklus folgten als den konjunkturellen Notwendigkeiten.
Hinter den
Maßnahmenpaketen verstecken sich Belastungen von ArbeitnehmerInnen und
Entlastungen für Unternehmen. Die aktuelle
Wirtschafts- und Beschäftigungskrise wird für
eine Umverteilungspolitik von unten nach oben genutzt.
Bis 2005 sind in Vollzeitäquivalenten gerechnet fast 30.000
Arbeitsplätze verloren gegangen.
Das „Beschäftigungswachstum“ ist
unter dieser Regierung in erster Linie deshalb zustande
gekommen, weil es einen dramatischen
Zuwachs an atypischen Beschäftigungsverhältnissen -
mittlerweile auf rund eine Million – gegeben hat.
Zwar liegt
Österreich beim Indikator für die Beschäftigungsentwicklung – der
„Beschäftigungsquote“ – im vorderen
europäischen Mittelfeld. Aber die Einbeziehung der in
Österreich vergleichsweise zahlreichen KindergeldbezieherInnen, sowie
der starke Anstieg
der atypischen Arbeitsverhältnisse lässt die Beschäftigungsquote höher
erscheinen.
2004 lag die Beschäftigungsquote in Österreich bei 67,8 %. Seit 1999
entspricht dies einem
Rückgang von 0,8 Prozentpunkten.
Im Gegensatz dazu wuchs die Beschäftigungsquote in der EU-15 um 2,1
Prozentpunkte auf
64,8% (EU-25: +1,3 Prozent-Punkte).
Die Spitzengruppe Dänemark, Niederlande und
Schweden konnte trotz hohem Niveau ihre Beschäftigungsquote von 73,1 um 0,5
Prozent-
punkte auf 73,6% steigern. Österreich ist
eines der wenigen Länder, das in dieser Kategorie
seit 1999 einen Rückgang ausweist.
|
1999 |
2004 |
Veränderung |
Österreich |
68,6 % |
67,8 % |
- 0,8 % |
EU-15 |
62,6 % |
64,7 % |
+ 2,1% |
EU-25 |
62,0
% |
63,3% |
+
1,3 % |
Top
3 (DK, NL, S) |
73,1 % |
73,6 % |
+ 0,5 % |
Bei
der Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen hat Österreich eine der
niedrigsten
Quoten innerhalb der EU.
Österreich hat
das EU-Ziel zur Frauenbeschäftigung für 2010 von 60% mit einer
Frauenbeschäftigungsquote von 60,7% zwar im
Jahr 2004 erfüllt. Die Beschäftigungsquote ist
allerdings aufgrund der Einbeziehung nicht beschäftigter Personen in
Karenz deutlich
überhöht und spiegelt daher nicht die Realität wieder. (Ohne diesen
Personenkreis liegt die
Frauenbeschäftigungsquote 2004 laut Statistik Austria lediglich bei 57,9%).
Abgesehen davon, dass das Frauenbeschäftigungswachstum zu gering ist,
ist auch darauf
hinzuweisen, dass der
Beschäftigungszuwachs bei den Frauen in Österreich fast
ausschließlich auf die Steigerung der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist.
2004
arbeiteten bereits 40% aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit - aber nur 6%
der
erwerbstätigen Männer.
Österreich
gehört zu jenen Ländern in Europa, in denen sich Frauen mit Kindern häufig aus
dem Erwerbsleben ganz oder teilweise zurückziehen. Die familienpolitischen
Maßnahmen
(Kindergeld, Erhöhung des
Alleinverdienerabsetzbetrages) der Bundesregierung haben dafür
eher noch zusätzliche Anreize geschaffen.
Besorgniserregend
ist weiters, dass nicht genügend Kinderbetreuungsplätze geschaffen
wurden, um den Bedürfnissen erwerbstätiger
Eltern gerecht zu werden. Diese Kritik brachte
auch die EU-Kommission vor kurzem zum Ausdruck.
Der Großteil der Kinderbetreuungseinrichtungen findet sich in Wien, massive
Unterversorgung besteht in anderen Bundesländern.
Die
Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen stellt auch wegen ihrer
gesellschaftspolitischen
negativen Aspekte das größte Problem am
Arbeitsmarkt dar. Der Gesamtstand der Lehrlinge
steigt zwar, aber großteils in Ausbildungsmaßnahmen und nicht im Bereich der
betrieblichen
Ausbildung.
49.940 Jugendliche waren Ende Jänner beim AMS als arbeitslos
registriert (um 1.100 oder
2,3% mehr als ein Jahr zuvor). Dazu
kommen noch 21.197, die in Lehrgängen oder
Schulungen untergebracht sind und ebenfalls
Arbeit suchen. Im Jänner 2006 befanden sich
somit 71.137 Jugendliche auf Arbeitssuche.
Die Lehrstellenlücke ist seit 2000 um 6.502 (87,8%) gestiegen. Mit
Stichtag 31.12. 2005
fehlten 13.910 Lehrstellen.
Seitdem das Pensionsalter schrittweise hinaufgesetzt wurde, werden
weniger Arbeitsplätze für
Junge frei. Die steigende Jugendarbeitslosigkeit ist aber auch eine Folge der
Versäumnisse in
der Bildungs- und Ausbildungspolitik.
Laut der Internationalen Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit machen 11,3% der
15- bis 19-Jährigen in Österreich weder eine Ausbildung noch haben sie einen
Arbeitsplatz.
Steigende Armut als Resultat der schwarz-blau-orangen Politik
1,044.000
Menschen (13,2% der Bevölkerung) leben in Haushalten, deren Einkommen unter
der Armutsgrenze von 785 € liegt. Von akuter Armut und sozialer Ausgrenzung
betroffen
sind rund 460.000 Personen (5,9%). Aus dem aktuellen österreichischen
Sozialbericht 2003-
2004 geht hervor, dass in den letzten fünf Jahren die Armut in Österreich
gestiegen ist.
Die Politik der Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 ist dafür verantwortlich, dass um 170.000
mehr Menschen akut arm und 114.000 mehr armutsgefährdet sind als noch
vor fünf Jahren.
Somit ist jeder achte von Armut betroffen.
Arbeitslosigkeit
gilt bereits als Verarmungsrisiko Nummer eins. Die Zahl der von
Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ist so stark gestiegen, dass für rund ein
Drittel der
Beschäftigten im privaten Sektor Arbeitslosigkeit jährlich zur bitteren
Realität wird.
Gleichzeitig zeigen Analysen, dass im Jahr 2004 die durchschnittlichen
Geldleistungen bei
Arbeitslosigkeit lediglich bei den über 45-jährigen Männern über dem als
Armutsgrenze
angesehenen Ausgleichszulagenrichtsatz der
Pensionsversicherung liegen. Wegen fehlender
Valorisierungen müssen Arbeitssuchende ständige Kaufkraftverluste
hinnehmen.
Die stark steigende Verarmungsgefahr bei Arbeitslosigkeit ist in den
Sozialhilfestatistiken der
Bundesländer erkennbar: So sind
rund 35 % der SozialhilfebezieherInnen in Wien
LeistungsbezieherInnen aus der
Arbeitslosenversicherung. Unzureichende Existenzsicherung
bei Arbeitslosigkeit hat mittelfristig negative standortpolitische
Folgen, denn es beeinflusst
die Weiterbildungsbereitschaft von Arbeitssuchenden negativ.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, angesichts der dramatischen Situation am
Arbeitsmarkt dem Nationalrat unverzüglich
Regierungsvorlagen vorzulegen und geeignete
zielführende Maßnahmen zu setzen, die insbesondere Folgendes
sicherstellen:
1. Ratspräsidentschaft für gestaltende Politik nutzen:
Wie das WIFO
empfiehlt, muss Österreich im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft die
Erstellung nationaler Pläne zur Umsetzung der Lissabon-Agenda forcieren, um die
Erfolgschancen einer Wachstumsstrategie zu maximieren. Gerade eine kleine
Volkswirtschaft wie Österreich kann nur dann erfolgreich sein, wenn auch die
Nachbarländer versuchen, das Wachstum zu
verstärken, da viele Projekte transnational
geplant oder finanziert werden müssen.
2. EU-Steuerdumping stoppen:
Der Zeitraum der österreichischen EU-Präsidentschaft muss auch dazu
genutzt werden,
wirksame Maßnahmen gegen das ruinöse Steuerdumping durchzusetzen. Gegenwärtig
werden aus den EU-Beiträgen
Steuersenkungen für Unternehmensgewinne finanziert;
diese Praxis muss ein Ende haben, bevor der
vom Europäischen Parlament abgelehnte
Vorschlag für das EU-Budget weiter diskutiert wird.
3. EU-Dienstleistungsrichtlinie überarbeiten:
Die Erstellung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu dienen,
Arbeits-, Sozial-,
Konsumenten- und Umweltschutz zu schwächen und somit die nationalen
Arbeitsmärkte
noch mehr unter Druck zu bringen.
Dementsprechend muss das angedachte
Herkunftslandprinzip unbedingt verhindert werden.
Die Kontrollmöglichkeiten
der Mitgliedsstaaten im eigenen Hoheitsgebiet über Dienst-
und Arbeitsleistungen müssen in vollem Umfang erhalten bleiben, um eine
konsequente
Überwachung des rechtmäßigen Verhaltens von Dienstleistern gewährleisten zu
können.
Die tatsächliche Durchsetzung des
österreichischen Rechts muss auch dann gesichert sein,
wenn ausländische Dienstleister in Österreich tätig sind. Dazu ist die
Schaffung
entsprechender rechtlicher und praktischer
Rahmenbedingungen erforderlich, um bei den
Behördenkontrollen festgestellte Verstöße auch in einem anderen
Mitgliedstaat effektiv
sanktionieren zu können.
Entsendete Nicht-EU-BürgerInnen müssen im Herkunftsstaat in einem
ordnungsgemäßen
und dauerhaften Arbeitsverhältnis
zum Dienstleister stehen und im Herkunftsland über
eine Zulassung zum Arbeitsmarkt verfügen und ein Aufenthaltsrecht besitzen, das
unabhängig von der Entsendung besteht. Weiters müssen die Zielstaaten von
Nicht-EU-
BürgerInnen ein Visum verlangen dürfen.
4. Investitionen in die Infrastruktur tätigen:
Straße und
Schiene müssen auch in Anbetracht der Verbesserung des österreichischen
Wirtschaftsstandortes vor dem Hintergrund
der Osterweiterung der EU rasch ausgebaut
werden. Im Bereich der immateriellen Infrastruktur ist die
Breitbandanbindung zu
forcieren. Ein höherer Finanzierungsbeitrag der EU bei zahlreichen
TEN-Projekten
könnte die abwartende Haltung vieler Länder
- auch Österreichs - reduzieren.
5. Investitionsprogramme zur thermischen Gebäudesanierung forcieren:
Es muss mehr
Investitionen in thermische Gebäudesanierung aus Mitteln der
Wohnbauförderung geben. Dabei geht es um
besonders beschäftigungsintensive und vor
allem saisonunabhängige Bereiche. Darüber hinaus sparen sanierte Gebäude
Energie und
helfen das Kyoto-Ziel zu erreichen.
6. Erhöhung der öffentlichen Investitionsquote:
Österreich ist
bei den öffentlichen Investitionen EU-Schlusslicht. Betrug die
Investitionsquote 1999 noch 1,7% des BIP und lag somit nur knapp unter dem EU-
Durchschnitt, ist Österreich derzeit mit
einer Quote von 1,1% vom EU-Schnitt (2,4%)
weit entfernt. Hier besteht nationaler Spielraum, der unbedingt genutzt werden
muss.
7. Steuerpolitik, die Wachstum und Beschäftigung fördert:
In Österreich
wurde in den vergangenen fünf Jahren mit insgesamt 58
Belastungsmaßnahmen insbesondere der Mittelstand belastet. Gleichzeitig wurde
für
Großkonzerne im Rahmen der Steuerreform die Möglichkeit geschaffen, Verluste
steuergünstig abzuschreiben. Nun müssen
Klein- und MittelverdienerInnen sowie Klein-
und Mittelunternehmen zur Ankurbelung des Konsums, des Wachstums und
somit der
Beschäftigung dringend und in spürbarem Ausmaß entlastet werden.
8. Mehr Geld für Forschung und Entwicklung:
Als Beschäftigungsmotor schlechthin müssen Forschung und Entwicklung
gerade bei der
Erhöhung der öffentlichen
Investitionen im Vordergrund stehen. Diesem Bereich muss
auch gerade in Zeiten der verstärkten Privatisierung durch eine wirksame
Headquarter-
Politik absolute Priorität zukommen.
9. Effektive Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialbetrugs:
Es braucht eine
Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben. Schwarze Schafe unter
den UnternehmerInnen gefährden durch ihre
unsaubere Vorgangsweise die Arbeitsplätze
in den ehrlich arbeitenden Betrieben.
10. Alternatives Arbeitsmarktpaket:
Die derzeitigen
Programme der Bundesregierung sind eher auf kurzfristige statistische
Effekte als auf nachhaltige Wirkung ausgerichtet. Eine effektivere Verwendung
der zur
Verfügung stehenden Mittel muss die
Schwerpunkte deutlich verschieben zu Gunsten der
direkten Beschäftigungsförderung und der Förderung vollständiger
Berufsausbildung. Um
ein Budget von 290 Mio. Euro könnte demnach für 20.000 Jugendliche die
Berufsausbildung finanziert und für 30.000
ältere Arbeitslose und WiedereinsteigerInnen
konkrete Beschäftigungsförderung durchgeführt werden; diese
Beschäftigungsförderung
sollte einen deutlichen Schwerpunkt in
Richtung Kommunen und Nonprofitsektor haben,
um nach dem Vorbild der ehemaligen „Aktion 8.000“ eine hohe zusätzliche
Beschäftigungswirkung entfalten zu können.“
In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diesen
Antrag dringlich zu
behandeln.