3196/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0093-I/4/2005
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3252/J vom 6. Juli 2005 der Abgeordneten Marianne
Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Förderung für die
Breitbandoffensive, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Informations- und
Kommunikationstechnologien sind mittelfristig ein wesentlicher Treiber für die
Wirtschaftsentwicklung und die Verfügbarkeit von zuverlässigen, hochwertigen
und innovativen Netzen ein mit entscheidender Faktor für die Wirtschaft.
Gerade im Bereich der elektronischen Kommunikation stellt eine leistungsfähige
Anbindung an das Netz eine Standortfrage dar. Betriebe in unversorgten Gebieten
sind in ihrer Wettbewerbsfähigkeit klar benachteiligt, die Bevölkerung von
allen leistungsfähigen e-Services ausgeschlossen.
Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung beschlossen, diese neue und innovative Technologie zu fördern.
Nun zu den konkreten Fragen, soweit sie
in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallen.
Zu 1. bis 4.:
Die staatliche Förderung der
Breitbandtechnologie wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2003 erstmals
beschlossen, und zwar wurde eine steuerliche Sonderausgabenbegünstigung für
Breitband-Erstanschlüsse, die nach dem 30. April 2003 und vor dem 1. Jänner
2005 hergestellt wurden, eingeführt (§ 124b Z 81 EStG 1988). Gefördert wurden
die Erstanschlusskosten (bis max. 50 €) und die monatliche Grundgebühr (bis
max. 40 € monatlich). Die Begünstigung fiel nicht in den Sonderausgabentopf und
nicht unter das Pauschale. Die Kosten betragen derzeit auf Grund einer
aktuellen Abfrage (Stand 12.7.2005) insgesamt 20 Mio. €.
Zudem wurden im Zuge des
Budgetbegleitgesetzes 2003 zusätzlich 10 Mio. € an Fördermittel vom Bund für die
Breitbandinitiative zur Verfügung gestellt.
Weiters wurde im Wachstums- und
Beschäftigungsgesetz 2005 beschlossen, dass durch eine intensivierte
Fortsetzung der bisherigen Breitbandoffensive vor allem ländliche Regionen
Zugang zum Breitbandinternet erhalten sollen. Dafür stellt der Bund weitere 10
Mio. € zur Verfügung. Diese sollen durch die Länder verdoppelt werden.
Zu 5.:
Ziel der Breitbandinitiative 2003
ist es, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmern und Bürgern in den
förderungswürdigen Gebieten die Nutzung moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien zu ermöglichen.
Aus einer Erhebung der Statistik
Austria zum IKT-Einsatz in Haushalten geht hervor, dass im 2. Quartal 2004 36%
aller Haushalte mit Internet-Zugang über eine Breitbandverbindung ins Netz
eingestiegen sind. Dies bedeutet gegenüber März 2003 eine Zunahme um 9
Prozentpunkte.
Zu 6. bis 8.:
Eine erste Evaluierung für den Bereich
der steuerlichen Förderungen wurde zum frühest möglichen Zeitpunkt vorgenommen
(Sommer 2005). Eine frühere Auswertung wäre insofern sinnlos gewesen, als erst
jetzt ein repräsentativer Anteil der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre
2003 und 2004 abgegeben wurde. Die Werte werden sich entsprechend erhöhen, wenn
auch die Einkommensteuererklärungen für diese Jahre vollständig veranlagt
sind.
Die Inanspruchnahme erfolgte bislang
durch knapp 182.000 Abgabepflichtige, die Kosten von bislang ca. 20 Mio. €
nach sich zogen. Damit wurde die ursprünglichen Einschätzung erfreulicherweise
übertroffen.
Was die budgetären Förderungen
betrifft, so ist auf Grund der Richtlinien für die Breitbandförderung bis
spätestens Ende 2006 eine Evaluierung durchzuführen.
Zu 9. bis 23.:
Da diese Fragen nicht in den
Aufgabenbereich meines Ressorts fallen und das Bundesministerium für Finanzen
auch über keine entsprechenden Unterlagen verfügt, ersuche ich um Verständnis
dafür, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann bzw. verweise hiezu auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3253/J durch den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie.
Mit freundlichen Grüßen