3073/J XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Verleumdungsverfahren gegen Asylwerberin"

Die Wiener Stadtzeitung, „Falter“ berichtete in ihrer am 11. Mai 2005 erschienen Ausgabe von dem
unfassbaren Fall einer 35-jährigen Asylwerberin aus Kamerun, die einen betrunkenen Wachmann des
Flüchtlingslagers Traiskirchens wegen Vergewaltigung unter Ausnützung seiner Autorität angezeigt
hatte und jetzt selbst wegen Verleumdung angeklagt werden soll. In diesem Fall hat es den Anschein,
dass die Justiz vorurteilsbeladen agiert hat und eine durch sexuelle Ausbeutung traumatisierte
Asylwerberin nun auch noch rechtlich verurteilt werden soll, weil sie den Mut aufbrachte, sich zu Wehr
zu setzen.

Wie die Recherchen des ,,Falter“-Joumalisten Florian Klenk zeigen, wurden in dem Skandal-Urteil alle
für das Opfer günstigen Aussagen, Tatumstände und Indizien einfach beiseite geschoben und das Opfer
wurde zur Täterin gemacht. Aussagen von Zeuginnen, die Klägerin habe mit dem Beschuldigten in
einer Bäckerei geturtelt, wurden von der Richterin als wesentliche Begründung für den Freispruch des
Wachmanns herangezogen. Das kann nur als skandalöse Opfer-Täter-Umkehr bezeichnet werden,
wenn ein angeblicher Flirt eine Vergewaltigung sozusagen rechtfertigt.

Nach dem Freispruch des Wachmanns drohen der Klägerin jetzt bis zu fünf Jahre Haft wegen
Verleumdung. Der Sprecher der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft meinte gegenüber der APA
(APA549 vom 11. Mai 2005): „Die Staatsanwaltschaft ist auf Grund des Legalitätsprinzips dazu
verpflichtet, Vorerhebungen einzuleiten. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn das Ergebnis der
Vorerhebung vorliegt, wird es entweder einen Prozess geben oder die Einstellung des Verfahrens.“ Das
bedeutet nichts anderes, als dass Frauen die eine Vergewaltigung anzeigen, bei Prozessverlust quasi mit
einer Verleumdungsklage zu rechnen haben.

Skandalös sind auch die im Falter veröffentlichten Aussagen aus der Urteilsverkündung, die als
rassistisch und vorurteilsbeladen bezeichnet werden müssen. Hier werden Asylwerberinnen von
Österreichs Justiz, unter den Augen der Justizministerin, de facto zu Freiwild erklärt.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.               Ist Ihnen der Akt des in der Präambel beschriebenen Falles bekannt?

2.               Haben Sie diesen Akt geprüft?

3.               Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

4.               Wenn nein, warum nicht?

5.               Wie lautet Ihre rechtliche Beurteilung der Aussagen des Sprechers der Wiener Neustädter
Staatsanwaltschaft, wonach die Staatsanwaltschaft hier verpflichtet sei, Vorerhebungen wegen
Verleumdung gegen die Frau einzuleiten?

6.               Der zuständige Sektionschef Ihres Ministerium hat gegenüber der APA (APA549 vom 11. Mai
2005) gemeint, dass die Vorgangsweise des Wiener Neustädter Gerichts sehr ungewöhnlich sei und
normalerweise in einem niedergeschmetterten Vergewaltigungsfall keine Verleumdungsklage
eingebracht werde. Wie lautet Ihre Beurteilung?

7.               Ist es richtig, dass die Oberstaatsanwaltschaft mit Ihrer Billigung das Vorverfahren gegen die Frau
eingeleitet hat?

8.               Wenn ja, wie lautet Ihre Begründung?

9.               Werden Sie als oberste Weisungsgeberin der Staatsanwaltschaft eine Weisung auf Einstellung des
Verfahrens gegen die Frau erteilen?

10.         Wenn ja, wann?

11.         Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

12.         Wie bewerten Sie die rassistisch motivierten Aussagen in diesem Prozess?


13.       Gibt es in Ihrem Ministerium Offensiven, damit solche rassistischen Vorurteile in der
österreichischen Rechtsprechung abgestellt werden?

14.       Wenn ja, welche?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       In Ihrer Antrittsrede vor dem Parlament haben Sie betont, dass Opferschutz vor Täterschutz komme.
Sehen Sie in diesem konkreten Fall nicht einen Widerspruch zu Ihren Aussagen?

17.       Es ist öffentlich bekannt, dass es im Flüchtlingslager Traiskirchen immer wieder zu sexuellen
Übergriffen des Wachpersonals gegen Asylwerberinnen gekommen ist. Kam es hier noch zu
weiteren Prozessen wegen strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit?

18.       Wenn ja, wie viele und wie viele Verurteilungen gab es?