Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 114

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass die gegenwärtige Rechtslage unverändert bleibt und keine Reformmaßnahmen gesetzt wer­den.

Familienlastenausgleich, Finanzausgleich, Finanzschuld, die budgetären Probleme der Arbeits­losenversicherung werden dort aufgezeigt und die budgetrelevanten Budgetsalden ausge­wiesen. Auch die Probleme in den Bereichen ÖBB und betreffend SchiG finden Sie dort, sowie den Liquiditätsbedarf des Siedlungswasserwirtschaftsfonds in den Jahren bis 2008.

Im Einzelnen geht die Budgetrechnung von ganz konkreten Eckdaten aus: Wachstum und, und, und. Ich glaube, ich brauche das jetzt nicht zu wiederholen, denn Sie haben diesen Bericht schriftlich vorliegen. Es würde auch viel zu lange dauern, und ich kann es in der mir gegebenen Zeit nicht unterbringen.

Gemäß diesem Bericht würde das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2003 auf rund 1,6 Pro­zent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Wenn also keine substantiellen Reform­maß­nahmen be­schlossen würden, würde das Maastricht-Defizit in den Folgejahren noch weiter steigen.

Der Konsolidierungsbedarf – das ist die Antwort auf die Fragen 2 und 3 – ergibt sich natürlich aus dem Defizitziel der einzelnen Jahre und aus dem Arbeitsprogramm der neuen Bundes­regierung. Darüber laufen ja bekanntlich gerade Koalitionsverhandlungen. Ich bin sicher, dass wir Ihnen in wenigen Tagen hier auch unsere Vereinbarungen vorstellen können.

Nun zu der Frage der Abfangjäger. Wann hat die Bundesregierung die endgültige Kaufent­scheidung getroffen? – Die Bundesregierung – ich komme damit zu den Fragen 4 und 5 – hat den Bundesminister für Landesverteidigung am 2. Juli 2002 ermächtigt, im Rahmen des laufen­den Vergabeverfahrens die weiteren Schritte zur Auftragserteilung einzuleiten und über die konkreten Modalitäten, die Optionen, die Stückzahl, die Finanzierungsvarianten und die Liefer­be­dingungen in Vertragsverhandlungen einzutreten.

Seitens des Landesverteidigungsministeriums sind alle Vorbereitungen für den Abschluss eines Kaufvertrages getroffen. Wir haben aber bewusst diese Entscheidung hinausgezögert, damit die neue Bundesregierung beziehungsweise das neue Parlament hier die Entscheidungshoheit selbstverständlich behält.

Was die Stückzahl betrifft, so haben wir im Lichte der Hochwasserkatastrophe die Zahl der Flieger reduziert. Wir sind auf 18 – mit einer Option auf weitere sechs Flieger – zurück­ge­gangen.

Zu den Fragen 6 bis 11:

Da gibt es ganz konkrete Zahlen, die im Hinblick auf das noch offene Beschaffungsverfahren und im Interesse der Bieter nicht bekannt gegeben werden. Das wissen auch Sie, das ist im Landesverteidigungsrat ja intensiv diskutiert worden. Die Betriebskosten sind auch nicht in die Kosten-Nutzen-Analyse eingeflossen, weil es sich lediglich um Angaben der Anbieter handelt, die erst während des Betriebs der Flugzeuge nachvollziehbar sind. Außerdem ist das keine Frage an mich. Die Vollzugskompetenz liegt diesbezüglich mit Sicherheit beim Verteidi­gungs­minister.

Zur Frage 12: Wie hoch sind die Betriebskosten für die Draken?

Das kann ich Ihnen gerne, obwohl nicht zuständig, beantworten: Für 1 400 Flugstunden pro Jahr ergab sich zuletzt ein durchschnittlicher Aufwand von 12 Millionen € inklusive Mehrwert­steuer.

Zur Frage 13:

Haushaltsrechtlich ist das ein mehrere Finanzjahre belastendes Vorhaben. Dafür braucht es eine eigene bundesgesetzliche Ermächtigung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite