Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 35

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Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit bis 14 Uhr, die vom ORF übertragen werden, getroffen: Zunächst erfolgt die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers mit einer Redezeit von 20 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, dann eine Wortmeldung des Herrn Vizekanzlers mit 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, danach Wortmeldungen von zwei weiteren Regierungsmitgliedern mit je 5 Minuten und weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je zirka 5 Minuten.

Sollte vor der letzten Rednerrunde eine Redezeit von mehr oder weniger als 20 Minuten bis 14 Uhr übrig bleiben, wird diese Redezeit von dem den Vorsitz führenden Präsidenten gleich­mäßig auf die Fraktionen verteilt, wobei der den Vorsitz führende Präsident darauf Bedacht nehmen wird, dass auch in der letzten Rednerrunde alle Fraktionen zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass während der Zeit der Fernsehübertragung pro Fraktion nicht mehr als eine Wortmeldung zur tatsächlichen Berichtigung vorgenommen wird.

Es besteht ferner die Absicht, die Sitzung von 13 Uhr bis 13.30 Uhr zu unterbrechen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese in der Präsidialkonferenz einvernehmlich getroffene Vereinbarung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen können, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen, und wir werden daher so vorgehen.

Erklärung des Bundeskanzlers zum Thema „Europäischer Rat in Brüssel vom 20. bis 21. März 2003“


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zur Erklärung des Herrn Bundeskanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema „Europäischer Rat in Brüssel vom 20. bis 21. März 2003“.

Im Anschluss an diese Erklärung wird entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.

Am Wort ist nunmehr der Herr Bundeskanzler.

10.41


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Als wir am 26. Februar die Situation im Irak hier im Hohen Haus diskutiert haben, bestand noch eine – wenngleich ge­ringe – Hoffnung auf den Frieden. Vor einer Woche hat der Krieg begonnen. Seit einer Woche fallen Bomben, sterben Menschen. Seit Tagen demonstrieren aber auch Hunderttausende in allen Teilen der Erde für den Frieden.

Nicht nur sie stellen sich viele Fragen, berechtigte Fragen – und nicht immer halten die Antwor­ten mit diesen berechtigten Fragen Schritt –:

Wurde wirklich genug für den Frieden getan – in den internationalen Institutionen, in den Staats­kanzleien, in Bagdad selbst?

Warum sind so spät sinnvolle Kompromiss- oder Vermittlungsvorschläge auf den Tisch gelegt worden – Vorschläge, die ja schon sehr lange vorher von kleineren Ländern wie Irland oder größeren wie Kanada im UNO-Sicherheitsrat diskutiert worden sind, wie etwa ganz konkrete Auflagen und Tests, die Saddam Hussein hätte erfüllen sollen, und Fristen, die nicht ins Un­endliche weisen, sondern etwa mit einer Befristung von 30 Tagen eine sinnvolle Überprüfung ergeben hätten?

Warum ist erst so spät der umfassende Bericht der Waffeninspektoren – 83 Seiten, die die offenen Fragen an Saddam Hussein und sein Regime enthalten – auf den Tisch gelegt worden?

Was bedeutet dieses Scheitern von politischen Vermittlungsversuchen für die Völkergemein­schaft, für die Vereinten Nationen? Was bedeutet dies für das Völkerrecht? – Ich verweise in


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