Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 208

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Eine wichtige Aufgabe im Sinne der Generationenarbeit ist natürlich auch die Senio­renpolitik, die sich nicht nur auf pensionssichernde Maßnahmen festgelegt bezie­hungs­weise reduziert werden kann. Auch zu diesem Bereich gehört wesentlich mehr.

In den vergangenen Jahren ist es uns erstmals gelungen, Politik nicht nur für die Seni­oren, sondern mit den Senioren zu machen. Die Einrichtung des Seniorenrates bezie­hungsweise des Bundesseniorenbeirates ist da der richtige Weg. Wir haben diesbe­züglich schon verschiedene Initiativen gesetzt, ich denke jetzt etwa an die gemeinsame Initiative mit dem Seniorenrat betreffend die Sicherheit der Senioren im Haushalt. Es ist dies ein aktuelles Thema, denn die meisten Unfälle von Senioren ereignen sich nicht im Straßenverkehr, sondern im Haushalt. Auf diesem Gebiete werden wir entspre­chend intensiv arbeiten.

Auch betreffend lebenslanges Lernen und insbesondere das Studium im Alter werden wir viel tun.

Meine Damen und Herren! Der Konsumentenschutz wurde heute sehr intensiv von einigen RednerInnen angesprochen. Kollege Pirklhuber und Kollegin Moser, wir ken­nen uns aus Oberösterreich, und Sie wissen, dass Konsumentenschutz ein ganz wich­tiges Anliegen meinerseits ist. Daher habe ich mich sehr gefreut, dass dieser jetzt im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelt ist. Ich sehe das sehr positiv.

Ich sehe es auch sehr positiv, dass wir mehr Mittel zur Verfügung haben. Diese Mittel sind durch Verhandlungen entstanden und wurden nicht von irgendwoher umgeschich­tet und zugeteilt.

Wir haben aber in diesen 120 Tagen auch etwas gemacht, und zwar im Sinne von Recht schaffen, denn man kann nur über Recht informieren, wenn man Recht schafft. Ich möchte Ihnen dazu einige Beispiele anführen.

Wir haben in Gesetze, die in Begutachtung waren beziehungsweise sind, unsere kon­sumentenpolitischen Anliegen eingebracht, ich erwähne da beispielswiese das Immobi­lien-Investmentfondsgesetz. Auch in das Telekommunikationsgesetz, das demnächst vom Ministerrat verabschiedet wird, haben wir unsere Überlegungen eingebracht. Wir haben auch beim Konsumentenschutzgesetz, das novelliert wird, unsere Überlegun­gen, was den Schadenersatz bei Reisemängel anlangt, eingebracht. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.) All das geschieht, und das muss umgesetzt werden!

Ebenso haben wir im Bereich des VKI die Mittel aufgestockt, weil der VKI die Möglich­keit hat, Verbands- und Schadenersatzklagen zu führen. So haben wir damit zum Bei­spiel die Informationspflicht bei Telefonauskünften erreicht, etwas, das durch unsere Klagstätigkeit – im Rahmen eines Werkvertrags des VKI – erfolgt ist, oder auch die fairen Geschäftsbedingungen bei den Bankomatkarten.

Ich bin daher der Meinung, dass in diesen 100 beziehungsweise 120 Tagen viel ge­schehen ist, aber es ist natürlich auch noch sehr, sehr viel zu tun. Gerade die Verbrau­cherbildung und die Verbraucherinformation stellen wir derzeit auf neue Füße. Wir werden Ihnen demnächst etwas zeigen können, von dem Sie wahrscheinlich sehr be­geistert sind. Wenn es dann zur Beschlussfassung im Parlament kommen sollte, wer­den, da bin ich mir sicher, auch Sie von der grünen Fraktion all diesen Dingen zustim­men werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.21

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

 


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