Eine
wichtige Aufgabe im Sinne der Generationenarbeit ist natürlich auch die Seniorenpolitik,
die sich nicht nur auf pensionssichernde Maßnahmen festgelegt beziehungsweise
reduziert werden kann. Auch zu diesem Bereich gehört wesentlich mehr.
In den
vergangenen Jahren ist es uns erstmals gelungen, Politik nicht nur für die Senioren, sondern mit den Senioren zu machen. Die
Einrichtung des Seniorenrates beziehungsweise des Bundesseniorenbeirates ist
da der richtige Weg. Wir haben diesbezüglich schon verschiedene Initiativen
gesetzt, ich denke jetzt etwa an die gemeinsame Initiative mit dem Seniorenrat
betreffend die Sicherheit der Senioren im Haushalt. Es ist dies ein aktuelles
Thema, denn die meisten Unfälle von Senioren ereignen sich nicht im Straßenverkehr,
sondern im Haushalt. Auf diesem Gebiete werden wir entsprechend intensiv
arbeiten.
Auch
betreffend lebenslanges Lernen und insbesondere das Studium im Alter werden wir
viel tun.
Meine
Damen und Herren! Der Konsumentenschutz wurde heute sehr intensiv von einigen
RednerInnen angesprochen. Kollege Pirklhuber und Kollegin Moser, wir kennen
uns aus Oberösterreich, und Sie wissen, dass Konsumentenschutz ein ganz wichtiges
Anliegen meinerseits ist. Daher habe ich mich sehr gefreut, dass dieser jetzt
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelt ist.
Ich sehe das sehr positiv.
Ich sehe es auch sehr positiv, dass wir mehr Mittel zur Verfügung haben. Diese Mittel sind durch Verhandlungen entstanden und wurden nicht von irgendwoher umgeschichtet und zugeteilt.
Wir haben aber in diesen 120 Tagen auch etwas gemacht, und zwar im Sinne von Recht schaffen, denn man kann nur über Recht informieren, wenn man Recht schafft. Ich möchte Ihnen dazu einige Beispiele anführen.
Wir haben in Gesetze, die in Begutachtung waren beziehungsweise sind, unsere konsumentenpolitischen Anliegen eingebracht, ich erwähne da beispielswiese das Immobilien-Investmentfondsgesetz. Auch in das Telekommunikationsgesetz, das demnächst vom Ministerrat verabschiedet wird, haben wir unsere Überlegungen eingebracht. Wir haben auch beim Konsumentenschutzgesetz, das novelliert wird, unsere Überlegungen, was den Schadenersatz bei Reisemängel anlangt, eingebracht. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.) All das geschieht, und das muss umgesetzt werden!
Ebenso haben wir im Bereich des VKI die Mittel aufgestockt, weil der VKI die Möglichkeit hat, Verbands- und Schadenersatzklagen zu führen. So haben wir damit zum Beispiel die Informationspflicht bei Telefonauskünften erreicht, etwas, das durch unsere Klagstätigkeit – im Rahmen eines Werkvertrags des VKI – erfolgt ist, oder auch die fairen Geschäftsbedingungen bei den Bankomatkarten.
Ich bin daher der Meinung, dass in diesen 100 beziehungsweise 120 Tagen viel geschehen ist, aber es ist natürlich auch noch sehr, sehr viel zu tun. Gerade die Verbraucherbildung und die Verbraucherinformation stellen wir derzeit auf neue Füße. Wir werden Ihnen demnächst etwas zeigen können, von dem Sie wahrscheinlich sehr begeistert sind. Wenn es dann zur Beschlussfassung im Parlament kommen sollte, werden, da bin ich mir sicher, auch Sie von der grünen Fraktion all diesen Dingen zustimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.21
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.