Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 152

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lich von Erfolg gekrönt. Es gab die Möglichkeit eines Abtausches, und zwar vorläufig ein französischer Generalsekretär, dafür aber Sitz in Österreich. Ich denke, das war ein guter Abtausch, denn der Sitz ist damit für viele Jahre gesichert. Ich hoffe, dass die Wirkung, die von diesem Sitz und von dieser Alpenkonvention in Tirol selbst ausgeht, ausstrahlen wird, auch hinein nach Bozen, wo es eine Außenstelle des Sekretariats gibt.

Nun ein kurzer Kommentar zu einem Tagesordnungspunkt, der mir besonders wichtig erscheint, nämlich zum Internationalen Strafgerichtshof. Kaum eine andere inter­nationale Entscheidung wurde so intensiv und so lange diskutiert wie die Einrichtung dieses Strafgerichtshofs. Inzwischen sind bereits 139 Staaten Vertragsparteien des Römer Statuts, und ich meine, das ist schon sehr bedeutend. Der Internationale Strafgerichtshof soll die Jurisdiktion über die schwersten internationalen Verbrechen ausüben, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbre­chen. Ich meine, sagen zu können, dass wir damit eigentlich in einer neuen Epoche des Völkerrechts angelangt sind.

Die Europäische Union und auch Österreich haben die Errichtung dieses Gerichtshofes von Anfang an unterstützt, und natürlich setzen wir uns auch gemeinsam weiter aktiv für eine universelle Ratifikation des Römer Statuts und für die Stärkung und Effizienz des Gerichtshofes ein.

Frau Abgeordnete Lunacek! Wir bedauern daher gemeinsam mit unseren Kollegen aus der EU das Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika, jetzt bilaterale Abkommen basierend auf dem Artikel 98 des Römer Statuts abzuschließen, die auf den Aus­schluss der Überstellung von US-Staatsbürgern an diesen Strafgerichtshof abzielen. Zu dieser Frage – und das wissen Sie – hat die Europäische Union bereits im Septem­ber 2002 Richtlinien verabschiedet, die wir vollinhaltlich mitgetragen und unterstützt haben. Bei meinen außenpolitischen Kontakten weise ich sehr oft auf diese Richtlinien hin. Auch die Europäische Union informiert regelmäßig betroffene Staaten in Form von Demarchen über diese gemeinsame Haltung. Also hier bleiben wir selbstverständlich dran.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass im vorliegenden Übereinkommen vor allem die Rechtsstellung des Gerichtshofes selbst, seiner Organe sowie der sonstigen am Verfahren vor dem Gerichtshof beteiligten Personen endlich auch umfassend geregelt ist. Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens wird dieses internationale Regime für Österreich in Kraft gesetzt und damit die Funktionsfähigkeit dieses Gerichtshofes auch in Österreich sichergestellt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.12

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.12

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Vorab möchte ich sagen, dass ich es wirklich sehr bedauere, dass es keine Generaldebatte über die österreichische Außenpolitik im Plenum des Nationalrates mehr gibt, weil sich die Regierungsparteien weigern, den Außenpolitischen Bericht ins Plenum zu bringen. Das lässt für mich, meine Damen und Herren von den Regierungs­parteien, nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder ist Ihnen die Außenpolitik nicht wichtig genug, oder Sie fürchten Ihre außenpolitische Bilanz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zum Thema: Das vorliegende Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs ist wahrlich


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