Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem
Dr. Grünewald verlesene Abänderungsantrag sowie der Entschließungsantrag
sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Von der
Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. –
Bitte.
20.15
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich bedanke mich dafür, dass das Hohe Haus diesem vernünftigen Kompromissvorschlag vermutlich zustimmen wird, nämlich das Wünschenswerte mit dem Machbaren und Finanzierbaren zu verknüpfen, um im Wege von Betriebsvereinbarungen sowie im Einvernehmen mit der Personalvertretung auch auf acht Dienste – von ansonsten sechs – gehen zu können.
Die
Wünsche der Länder wären noch weitergehend gewesen, nämlich zurück zu acht
Diensten. So gesehen stellt auch das, was hier vorliegt, einen guten Kompromiss
dar.
Die
Vorschläge der Sozialdemokratie, diese Regelung auf zwei Jahre zu befristen, halte
ich für nicht
sinnvoll,
weil wir dann nämlich in zwei Jahren vor demselben Problem stehen würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das
so genannte Jaeger-Urteil des EuGH, das uns in Sachen Arbeitszeit und
Anrechnung der Arbeitsbereitschaft durchaus Sorgen machen muss, eben was das
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz betrifft, ist eines, das in den nächsten
Tagen wahrscheinlich von der EU-Kommission durch einen Vorschlag zur
Arbeitszeitrichtlinie interpretiert werden wird. Ursprünglich hat es geheißen, es
würde bereits Ende November so weit sein; war es jedoch bisher nicht. Wir
warten also auf das, was die EU-Kommission dazu sagt – und werden dann
gegebenenfalls reagieren. Derzeit ist das jedenfalls aus meiner Sicht noch
nicht notwendig. – Danke für die Worterteilung, Herr Präsident! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht
der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir
gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 317 der Beilagen.
Hiezu
haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag
eingebracht.
Ferner
haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag
eingebracht.
Ich werde
zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der
Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht,
der sich auf die Ziffer 1 § 4 Abs. 5 bezieht.
Ich
ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die
Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der
sich ebenfalls auf die Ziffer 1 § 4 Abs. 5 bezieht.