Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 217

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Grünewald verlesene Abänderungsantrag sowie der Entschließungsantrag sind ausreichend unter­stützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


20.15

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich bedanke mich dafür, dass das Hohe Haus diesem ver­nünftigen Kompromissvorschlag vermutlich zustimmen wird, nämlich das Wünschens­werte mit dem Machbaren und Finanzierbaren zu verknüpfen, um im Wege von Be­triebsvereinbarungen sowie im Einvernehmen mit der Personalvertretung auch auf acht Dienste – von ansonsten sechs – gehen zu können.

Die Wünsche der Länder wären noch weitergehend gewesen, nämlich zurück zu acht Diensten. So gesehen stellt auch das, was hier vorliegt, einen guten Kompromiss dar.

Die Vorschläge der Sozialdemokratie, diese Regelung auf zwei Jahre zu befristen, halte ich für nicht sinnvoll, weil wir dann nämlich in zwei Jahren vor demselben Pro­blem stehen würden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das so genannte Jaeger-Urteil des EuGH, das uns in Sachen Arbeitszeit und Anrechnung der Arbeitsbereitschaft durchaus Sor­gen machen muss, eben was das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz betrifft, ist eines, das in den nächsten Tagen wahrscheinlich von der EU-Kommission durch einen Vor­schlag zur Arbeitszeitrichtlinie interpretiert werden wird. Ursprünglich hat es geheißen, es würde bereits Ende November so weit sein; war es jedoch bisher nicht. Wir warten also auf das, was die EU-Kommission dazu sagt – und werden dann gegebenenfalls reagieren. Derzeit ist das jedenfalls aus meiner Sicht noch nicht notwendig. – Danke für die Worterteilung, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.16

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 317 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffer 1 § 4 Abs. 5 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf die Ziffer 1 § 4 Abs. 5 bezieht.

 


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