Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 246

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22.13

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil in einigen Bundesländern, so auch in Tirol, noch nicht flächendeckend Verbrennungs- oder mechanisch-biologische Kläranlagen vor­handen sind. (Abg. Dr. Lichtenberger: Es geht nicht um Kläranlagen!) Nein, Entschul­digung! Abfallbehandlungsanlagen. Richtig!

Mit dieser Änderung kann der jeweilige Landeshauptmann per Verordnung eine Aus­nahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen bis längstens 31. De­zember 2008 erlassen. Das bedeutet, dass die bestehenden Deponien sozusagen als Übergangslösung bis zum Jahre 2008 weiterhin Abfälle aus dem eigenen Bundesland aufnehmen können, und zwar bis entweder eine Verbrennungsanlage oder eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage errichtet wird. Die Befürchtung, dass sich dadurch die Deponiebetreiber und die Landeshauptleute mehr Zeit lassen können, wie das Frau Kollegin Glawischnig im Ausschuss angenommen hat, kann ich nicht teilen. Das ist meiner Meinung nach aus folgendem Grund gegenstandslos: Die Altlas­tensanierungsbeiträge sind seit 1991 konstant gestiegen, und sie steigen noch weiter, und zwar von 2,91 € im Jahr 1991 bis zum Jahr 2001 auf 43,60 €, und sie werden im nächsten Jahr oder im Jahr 2006 87 € erreichen. Diese steigenden Beiträge führen natürlich dazu, dass alle Deponiebetreiber rasch in Vorbehandlungsanlagen investie­ren müssen. Nichts zu tun und die zusätzlichen enormen Kosten auf die Bürger umzu­legen, das wäre und ist sicher der falsche Weg.

An und für sich darf ein Deponieinhaber nur jene Abfälle lagern, die im Bundesland anfallen. Für bestehende, landesrechtlich festgelegte Kooperationen zwischen benach­barten Bundesländern wird davon eine Ausnahme gemacht. Ich habe ein sehr gutes Beispiel. Osttirol hat da seit 30 Jahren eine Kooperation mit Oberkärnten. 33 Osttiroler Gemeinden, 18 Oberkärntner Gemeinden teilen sich eine Anlage. Nicht überall sind Verbrennungsanlagen sinnvoll, und daher haben wir uns gemeinsam mit den Kärntner Gemeinden für die Errichtung einer MBA, einer mechanisch-biologischen Anlage ent­schlossen. Diese wird derzeit ausgeschrieben; im nächsten Jahr wird sie in Betrieb gehen.

Der nun vorliegende Antrag trägt somit nicht nur der Kritik des Verfassungsgerichts­hofes Rechnung, sondern ermöglicht allen Ländern, individuelle Verordnungen zu erlassen. Daher werden wir auch im Sinne der Subsidiarität dieser Gesetzesänderung zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

Ich bitte die Damen und Herren im Plenum, den allgemeinen Geräuschpegel zu dämp­fen!

 


22.16

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Pröll, obwohl Sie noch im Vorjahr im Zuge einer Debatte im Umweltausschuss in Beantwortung einer Anfrage von mir behauptet haben, dass die Errichtung der gesetzlich notwendigen Behandlungsanlagen bis Ende 2003 kein Problem und alles im Plan sei, steht nun die Reparatur des AWG 2002 genau aus diesem Grund auf der Tagesordnung. Das Land Tirol hat sich zu lange Zeit gelassen, das Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle in die anlagetechnische Wirklichkeit umzusetzen, und in Kärnten ist derzeit nur für die Hälfte des anfallenden Mülls Behandlungsanlagen vorhanden.

 


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