Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 46

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Gestatten Sie mir nun einige Anmerkungen zur Forderung der SPÖ betreffend Frei­stellungen für Väter, und zwar zur Forderung, anlässlich der Geburt eines Kindes einen Vaterschutzmonat einzuführen.

Richtig ist, dass die Erziehung und die Betreuung von Kindern in den letzten Jahren vermehrt zu einer gemeinsamen Aufgabe von Müttern und Vätern geworden ist. Derzeit hat in der Regel der Vater bei der Geburt eines Kindes einen Anspruch auf Dienstfreistellung nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz und auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Weiters sehen auch zahlreiche Kollektivverträge solche Ansprüche im Ausmaß von zwei bis drei Tagen vor. Schließlich steht den Vätern nach dem Väterkarenzgesetz ein Anspruch auf Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes zu. Durch die Möglichkeit der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Karenz beim erst­maligen Wechsel der Betreuungsperson soll insbesondere dem Vater die Übernahme der Betreuung des Kindes erleichtert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es besteht auch die Möglichkeit, betrieblich bezie­hungsweise kollektivvertraglich eine Vereinbarung über eine eventuelle Ausweitung des Pflegeurlaubs zu treffen oder auch einen Sonderurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes einzuführen. Ich denke, der Verhandlungskraft der Sozialpartner wird da niemand im Wege stehen, denn ein per Gesetz verordneter Vaterschutzmonat könnte rasch zu einer Demotivation seitens der Wirtschaft in Bezug auf die Einstellung von Männern im fruchtbaren Alter kommen. Das will wohl niemand – oder? Denn: Unser Land braucht Kinder! – Ich habe das in Richtung meiner Wirtschaft gemeint, der ich trotzdem dankbar bin, dass sie dem Elternteilzeitgesetz zustimmt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Das ist doch das, was jetzt bei den Frauen der Fall ist!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Beruf und Familie dürfen einander nicht im Wege stehen! Die vielen Maßnahmen, wie das Kinderbetreuungsgeld, die Familien­hospizkarenz, das Paket zugunsten der Familien in der vor kurzem beschlossenen Steuerreform, die Erhöhung bei der Nachmittagsbetreuung an den Schulen um 20 Pro­zent, der Wettbewerb „frauen- und familienfreundlichste Betriebe“, Familienaudit und vieles andere mehr, zeigen, dass Österreich mit seinen Aktivitäten, mit seinen Maß­nahmen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der Spitze liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ist es jetzt so schön in einer großen Zeitung gestanden: Politik braucht ein Versprechen und Politiker, die dieses einlösen. – Diese Regierung macht dies! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger ans Rednerpult. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Abgeordneter.

 


10.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön waren die Worte der Kollegin Steibl, als sie sagte, „Beruf und Familie dürfen einander nicht im Wege stehen“. Oh, das geht hinunter wie Butter! (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Nur: Mit der Realität hat das relativ wenig zu tun, Kollegin Steibl, das ist das Problem! (Beifall bei den Grünen.) – So weit Problem Nummer eins.

Nun zum Problem Nummer zwei: Das Recht auf Teilzeit – natürlich, eine Supersache! Aber, bitte, allen Frauen und auch Männern, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, unbedingt, vielleicht kostenlos, weil Sie das ja verursacht haben, einen Termin­planer mitgeben, denn welche Fristen da damit verbunden sind, die man nicht ver­säumen darf, die man unbedingt einhalten muss, um das Recht auf Teilzeit mit der Kinderbetreuung, mit dem Kinderbetreuungsgeld, mit den Karenzzeiten kombinieren zu können, ist sagenhaft! Also in den ersten zwei, drei Lebensjahren des Kindes gibt es


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