Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 85

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dreijährige Betriebszugehörigkeit gegeben ist. Das ist daher für mich wirklich kein Argument. Ich meine, dass dieser Maßnahme wirklich im positiven Sinn, vor allem auch von der Wirtschaft im positiven Sinn zugestimmt wurde.

Ich möchte aber auch noch anmerken, dass es meiner Meinung nach wichtig ist zu motivieren, dass es wichtig ist, positive Anreize zu schaffen, freiwillige Anreize zu schaffen. Man kann nicht alles nur durch Reglementierungen lösen. Da sind auch die Sozialpartner verstärkt gefordert, Lösungen zu finden. Und ich bin zuversichtlich vor allem auf Grund der Entwicklung in den letzten Jahren, dass uns das immer besser gelingen wird.

Unterstützung auch für all jene, die zusätzliche Kinderbetreuungsvarianten fordern – ja! Ich denke, da sind der Bund, aber auch die Länder und die Gemeinden gefordert. Wir brauchen vor allem auch stundenweise Betreuungsmodelle, neue flexible, kreative Be­treu­ungsmodelle, vor allem auch für jene Väter und Mütter, die in Teilzeitarbeit sind. Es soll stundenweise Kinderbetreuung dann geben, wenn sie gebraucht wird. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Gaßner.) Das kostet natürlich etwas, aber ich habe auch gesagt, da sind alle gefordert, der Bund, die Länder und die Gemeinden.

Auch die Kinderhauskrankenhilfe sollte ausgebaut werden. Speziell dann, wenn der Pflegeurlaub verbraucht ist und Kinder krank sind, stellt dies arbeitende Eltern oft vor große Probleme. Auch da gibt es Handlungsbedarf. Es gibt viele Möglichkeiten, ob das mit mobilen Tagesmüttern, den „Flying Nannies“ oder wie auch immer gelöst wird. Hier sollten wir ganz einfach auch neue Wege andenken. Insgesamt brauchen wir konstruktive Lösungen.

Ich stimme der Frau Staatssekretärin zu und meine auch, die Kinder sollten im Mittel­punkt stehen. Die Kinder sind immer das schwächste Glied, und Kinder brauchen unsere ganz besondere Unterstützung. Und da sind wir insgesamt als Gesellschaft gefordert, das Beste zu geben und bestmögliche Lösungen im Interesse der Kinder zu finden.

Der heutige Beschluss wird einen Beitrag dazu leisten. Ein Dankeschön an alle, die mit dazu beitragen, dass Elternteilzeit in Österreich möglich wird! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.18

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.18

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir sehen es positiv. Die Möglichkeit des Rechtes der Eltern auf Teilzeitarbeit ist eine sehr sinnvolle und wichtige Maß­nahme. Wir unterstützen diese Regierungsvorlage, weil sie zumindest für einen Teil der Betroffenen eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bedeutet.

Das Recht auf Teilzeitarbeit wurde allerdings von den Regierungsparteien leider noch nicht zu Ende gedacht. Dass dieses Gesetz nur in Betrieben mit über 20 Mitarbeitern gelten soll, ist ungerecht und schränkt die sozialpolitische Wirkung des Gesetzes drastisch ein. Die Grenze von 20 Mitarbeitern ist völlig willkürlich gewählt.

Der nächste Punkt: Drei Jahre lang muss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei derselben Firma gearbeitet haben, um dieses Recht beanspruchen zu dürfen. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Die berufliche Realität junger Menschen sieht anders aus. Sie sind nämlich immer öfter gezwungen, den Job zu wechseln. Der Arbeitsmarkt verlangt schließlich Flexibilität.

 


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