Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 215

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die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU um. In Anbetracht dessen meine ich schon, dass Sie wirklich überlegen müssen, was Sie wollen! Sie können nicht einerseits etwas von der Regierung fordern und andererseits selbst in einem Land, in welchem Sie in der Regierung sind und die absolute Mehrheit haben, mit anderen Maßen messen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass uns die korrekte Umsetzung ein großes Anliegen war, das haben ja wirklich die vielen Verhandlungen bewiesen. Wir haben nicht nur verhandelt – und wir haben nicht scheinverhandelt, Frau Kollegin Stoisits! –, sondern es sind viele Bedenken berück­sichtigt und viele Anregungen wirklich in die Regierungsvorlage eingearbeitet worden.

An dieser Stelle richte ich meinen ganz besonderen Dank an die Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, insbesondere an Frau Sektionschefin Dr. Szymanski und Frau Dr. Ritzberger-Moser, die mit sehr viel Gefühl und mit sehr viel Engagement versucht haben, die Wünsche der Opposition mit den Vorhaben der Regierungsparteien zu koordinieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt auch eine gute Lösung: Betonen möchte ich dabei die Beteiligung der NGOs im Gerichtsverfahren gerade in der besonderen Position von Nebenintervenienten, die neue Einteilung der Gesetzesvorlage, die eine besondere Gleichstellung von Männern und Frauen hervorhebt, und die Änderung der Beweislastregelung. Auch wenn es die Opposition nicht glauben will: Die Verlagerung erfolgt eindeutig zugunsten des Klägers, und aus der sprachlichen Formulierung ist eindeutig erkennbar, dass der Beklagte zur Beweisführung verpflichtet ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch gut, dass gerade die Gleich­behand­lungsanwaltschaften als unabhängige Stellen eingesetzt werden. Der Vorteil ist, dass in Bestehendes eingebunden wird und dass dort auch große Erfahrung vorhanden ist. Es ist uns aber auch klar – und auch das wurde noch in einen Abänderungsantrag aufgenommen –, dass der zusätzliche Aufwand, den die Aufarbeitung der Diskriminie­rungstatbestände verursacht, innerhalb eines Jahres beobachtet werden muss, dass die personelle Ausstattung evaluiert werden und genau kontrolliert werden muss, dass auch diese Arbeiten gut und mit ausreichendem Personalstand durchgeführt werden können.

Eine Voraussetzung für die Umsetzung der Richtlinie und auch für eine erfolgreiche Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaften stellt die Weisungsfreistellung dar. Ich appelliere da insbesondere an die SPÖ, denn es ist hiefür eine Verfassungsänderung und daher eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Frau Kollegin Prammer, es hängt wirklich von Ihnen und von Ihrer Fraktion ab, ob die Möglichkeit besteht, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaften weisungsfrei gestellt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Pram­mer.)

19.48

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


19.48

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! In aller gebotener Kürze zur Vorlage Gleichbehandlungsgesetz in seinen verschiedenen Aus­formungen. Es freut mich, dass die Frau Frauenministerin und auch der Herr Staatssekretär im Bundeskanzleramt als Mitzuständige hier neben mir auf der Regie­rungsbank sitzen.

 


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