Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 38

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Ich weiß, das ist nicht der einfachste Weg, aber es ist ein Weg, der den Betrieben Rechtssicherheit gibt. Und das war uns besonders wichtig, als wir uns dieses Zertifizie­rungssystem überlegt haben: dass dann in Zukunft jene Betriebe, die sich an diese zertifizierten Stalleinrichtungen halten und diese auch in ihrem eigenen Betrieb einbau­en, die Rechtssicherheit haben, dass sie in den nächsten Jahren genau mit diesen Stallungssystemen auch weitgehend artgerechte Tierhaltung in ihren Betrieben durch­führen. Das ist für die Betriebe wichtig, und ich hoffe und bin auch überzeugt davon, dass das auch zu einem sehr guten Ende führen wird.

Was war der ÖVP wichtig? – Ich bin schon darauf eingegangen, es war am Anfang nicht so einfach. Uns war es wichtig, dass wir Experten heranziehen, und wir haben in dieser Frage – ich habe die Namen schon genannt: Professor Troxler, Mag. Gsandt­ner – Praktiker und Wissenschafter geholt, die uns sagen können, was umsetzbar ist. Es ist uns nämlich immer wieder vorgeworfen worden, dass die Tierschutzgesetze, die es ja bisher schon gegeben hat – es hat in Österreich zehn Tierschutzgesetze gege­ben, und wir haben uns daher überhaupt nicht im rechtsfreien Raum befunden, aller­dings wird das bei der Diskussion immer ganz gerne vergessen –, dass diese zehn Landesgesetze nicht entsprechend vollzogen werden konnten. Daher haben wir uns Leute gesucht, Praktiker gesucht, die uns genau dahin gehend helfen, dass ein Vollzug stattfinden wird, und zwar ein Vollzug, der es der österreichischen Landwirtschaft ermöglicht, ihren hohen Standards auch weiterhin gerecht zu werden.

Warum war es noch schwierig? – Eine weitere Schwierigkeit ergab sich aus der Tatsa­che, dass wir sehr unterschiedliche Rechtslagen in den Ländern vorgefunden haben. Ich nehme als Beispiel die Anbindehaltung, die heftig diskutiert wurde: Die dauernde Anbindehaltung zum Beispiel war ganz unterschiedlich geregelt, weil es in den einzel­nen Ländern natürlich außerordentlich regionalbezogene Bestimmungen gegeben hat. Wenn man zum Beispiel die Bundesländer vergleicht, dann stellt man fest, dass einige sehr viele Betriebe haben, wie zum Beispiel Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark: Diese haben zwischen 24 000 und 28 000 Betriebe – Wien dagegen hat 16. Daran sehen Sie schon, wie unterschiedlich logischerweise die Landesgesetze die­sen Bedürfnissen entsprochen haben. Bei der Rinderhaltung zum Beispiel hatte Ober­österreich im Jahr 2002 – das sind ungefähre Zahlenangaben – rund 22 000 Rinderhal­ter-Betriebe, Wien hatte acht. Daher gab es einfach sehr unterschiedliche Regelungen, weil Betriebe anders behandelt wurden.

Auch bei der Anbindehaltung haben wir uns bemüht, eine sehr gute, gerechte Lösung zu finden. Ich denke, das war die große Herausforderung dieses Bundesgesetzes, und ich bin auch überzeugt davon, dass es uns damit gelungen ist.

Wir haben auch viele Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens übernommen und umgesetzt, wie zum Beispiel die Tieranwaltschaft, die in diesem Tierschutzgesetz „Tierombudsmannschaft“ genannt wird und von der es nicht nur eine geben wird, son­dern es wird in jedem der Bundesländer, bei denen der Vollzug dieses Tierschutzge­setzes liegen wird, diese Ombudsmannschaft geben. Dieser Tierombudsmann muss sachbezogen arbeiten, wird das auch tun und ist dafür mit den nötigen Instrumenten ausgestattet, und zwar: Er ist weisungsfrei und hat auch Parteistellung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es uns in den Verhandlungen nicht leicht gemacht, und meine Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. Wir haben jetzt österreichweit einen einheitlichen Grundkonsens im Tierschutz, und ich glaube, das allein ist schon sehr wichtig und auch sehr wichtig beachtet zu werden. Darauf muss man großes Augenmerk legen, denn von jetzt an können wir auf diesem Grundkonsens aufbauen, ohne dass wir einander in Zeitungen oder in Diskussionen ständig vorwerfen, wer in Tierschutzangelegenheiten schlechter und wer besser ist. Ich hoffe und wünsche mir,


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