Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 49

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das wir heute beschließen, noch einen Marsch durch die Wüste Gobi vor uns haben, bis endlich das Tierleid in Österreich tatsächlich verringert ist. Ich glaube aber, dass man zumindest als Zwischenbilanz sagen kann: Ein Anfang ist gemacht! Mit diesem Gesetz gewinnen die Landwirte eine Zukunftsperspektive, gewinnen die KonsumentIn­nen mehr Qualität und gewinnt vor allem der Tierschutz. – Wir werden für weitere Ver­besserungen kämpfen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und den Freiheitlichen.)

10.55

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. Redezeit: 12 Minuten. – Bitte.

 


10.55

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In Österreich gibt es über 3 Millionen Schweine, 2 Millionen Rinder, 12 Millionen Hühner und 300 000 Schafe. An Heimtieren gibt es über 1,5 Millionen Katzen, 600 000 Hunde und 600 000 andere Heimtiere. – Nur damit man weiß, über welche Größenordung wir heute reden, verhandeln und abstimmen.

Es ist ja nicht so, dass der Tierschutz, der Artenschutz und der Naturschutz erst heute beginnen. Gerade Österreich mit seiner Familienlandwirtschaft, mit seinen hervorra­genden Natur- und Umweltschutzstandards ist ein herausragendes Beispiel. Wir neh­men die Themen, die international und national auf der Tagesordnung stehen, wirklich sehr ernst. Ich darf in diesem Zusammenhang einen Namen nennen: Marga Hubinek – sie weilt heute unter uns –, frühere Nationalratspräsidentin, wirklich eine Tierschützerin und Naturschützerin der ersten Stunde. (Allgemeiner Beifall.)

All das, was heute in einem wahrhaft historischen Beschluss zusammengefasst wird, baut auf einer langjährigen, eigentlich jahrhundertelangen Tradition auf, die fortgesetzt wird. Neu ist, dass diese Millionen Tiere, von denen ich vorhin gesprochen habe, ab heute in ganz Österreich nach einheitlichen Tierschutzstandards gehalten und artge­recht gepflegt werden. Das war den Tierfreunden und Tierhaltern in ganz Österreich zu Recht wichtig. Zugleich aber müssen wir immer daran denken, dass wir etwa 140 000 Betriebe haben, die Tierhaltung professionell, wirtschaftlich sehr kundig betrei­ben. Die Interessen aller in ein gutes Gesetz zu gießen, ist eben nicht so einfach.

Ich meine, dass dieses heutige Gesetz den Menschen, den Produzenten, den Konsu­menten und damit indirekt auch den Tieren wirklich ein gutes Gefühl gibt, weil sie wis­sen, dass sie in einem Land leben, in dem die Verantwortung für die Menschen und für die Tiere ernst genommen und auf ein sehr hohes – international das höchste – Niveau gehoben wird.

Meine Damen und Herren! Ich habe vor der Nationalratswahl angekündigt, dass ich dieses bundeseinheitliche Gesetz erstmals vorlegen werde. Die Bundesregierung hat Wort gehalten, und ich kann sagen, ich freue mich sehr, dass es heute einen Vier-Parteien-Beschluss zu diesem Gesetz gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

Ich stehe nicht an, allen vier Fraktionen, besonders dem Verhandlungsführer und den ‑führerinnen – Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer, Frau Mag. Sima, Frau Mag. Weinzinger und Herrn Abgeordnetem Wittauer – ein großes Dankeschön auszusprechen. Es war eine sehr intensive und gute Zusammenarbeit.

Ich möchte auch den Experten, die das Bundesgesetz vorbereitet und vorgelegt ha­ben – einer weilt unter uns –, nämlich Herrn Universitätsprofessor Josef Troxler, aber auch Herrn Direktor Helmut Pechlaner und Herrn Mag. Hermann Gsandtner sehr, sehr herzlich für ihre Leistungen danken. Sie haben sich auch sehr viel Kritik anhören müs-


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