Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 184

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tungs-Gesetz. Diesem sollten wir im Hohen Haus durchaus eineinhalb Minuten wid­men, und zwar deswegen, weil darin ganz wesentliche Verbesserungen und Schutzbe­stimmungen für den Konsumenten enthalten sind.

Es ist erfreulich, dass wir darüber Konsens erzielen konnten. Nur eine Anmerkung, weil heute immer wieder gesagt wurde, für diese Bundesregierung sei der Konsument, der Bürger nicht wichtig: Gerade dieses Gesetz beweist das Gegenteil! Wir haben dazu eingeladen, dass Sie mit uns kommen, und wir freuen uns, dass Sie das tun – im Sinne des Bürgers und des Konsumenten.

Warum ist das Gesetz so wichtig? – Weil Bank- und Versicherungsprodukte heute in einem hohen Maße über Telefon, aber vor allem auch über Internet gehandelt werden. Daher ist es notwendig gewesen, jetzt entsprechende Informations- und Aufklärungs­pflichten für die Unternehmen zu verankern und dem Konsumenten auch Rücktritts­rechte einzuräumen.

Nun noch eine Anmerkung zu dem, was mein Vorredner gesagt hat. Wir haben uns x‑mal darüber unterhalten, dass wir angesichts von EU-Richtlinien, die selbst unter­schiedliche Rücktrittsfristen vorgeben – zum Teil auch in Werktagen, in Wochen et cetera –, unterschiedliche Terminologien haben, nicht in der Lage sind, in Österreich dann gegen die EU-Richtlinien vorzugehen.

Nur noch ein letzter Aspekt: Gerade in dem Gesetz, das wir jetzt umsetzen, ist zum Beispiel – sachlich völlig richtig – für gewisse Produkte, nämlich Lebensversicherungs­produkte und Altersvorsorgeprodukte, eine Rücktrittsfrist von 30 Tagen anstatt von 14 Tagen eingeräumt. Das ist deshalb wesentlich, weil es da ja um besonders exis­tenzsichernde Produkte geht. – Also insofern sind Entschließungsanträge dieser Art gut gemeint, aber sowohl im Sinne der EU-Richtlinie für uns nicht umsetzbar als auch deshalb, weil Ausnahmen gerade in diesen Fällen sachlich erforderlich sind.

Daher freue ich mich, dass wir das heute im Konsens beschließen können. Es wird damit mehr Rechtssicherheit, mehr Konsumentensicherheit geschaffen.

Im Geiste der heutigen gemeinsamen Beschlussfassung des Tierschutzgesetzes bitte ich auch um Verständnis dafür, dass wir dem Entschließungsantrag in der Fassung, in der er heute vorgelegt wurde, dennoch nicht zustimmen werden können, weil diese Regelung in dieser Form national nicht umsetzbar ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Freiheitlichen.)

18.25

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesminister Dr. Böhm­dorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.25

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich nur ganz kurz für den sich abzeichnenden Konsens bedanken und auch dafür, dass wir in diesen Fragen sehr gut zusammengearbeitet haben. Es wurde auch mehrfach von Rednern zustimmend anerkannt, dass im Justizministerium zunehmend auch Wirtschaftsge­setze angesiedelt sind, die von größter Bedeutung und Tragweite sind und hohe legisti­sche Qualität aufweisen.

Deshalb bedanke ich mich auch bei der Sektion I, bei Herrn Professor Hopf, Herrn Pro­fessor Kathrein, Herrn Mag. Auinger und bei der heute nicht anwesenden Frau Dr. Bydlinski, die im Ausland ist, weil sie – wie immer – perfekte Arbeit geleistet ha­ben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

 


18.26

 


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