Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 68

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Das ist eine Situation, wie sie in keiner anderen berufsspezifischen Sozialversicherung vorzufinden ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Bergarbeiter!) Selbstverständlich sind da auch die nötigen Bundeszuschüsse, um diese Pensionen ausbezahlen zu können, unbe­dingt notwendig.

Frau Abgeordnete Silhavy hat auch behauptet, dass diese Bevorzugung der Bauern, wie sie meint, im Zuge der Pensionsharmonisierung fortgeschrieben wird, und hat sich auf den einheitlichen Beitragssatz von 22,8 Prozent bezogen. Ich denke aber, dass sie auch weiß, dass große Eigenleistungen der Bauern in dieses Pensionssicherungssys­tem eingebracht werden und dass diese natürlich auch im Zuge der Beitragssatzermitt­lung Berücksichtigung finden mussten. Es geht da um das fiktive Ausgedinge, das auch dazu beiträgt (Abg. Gradwohl: Wie hoch ist das, Frau Kollegin?), dass ein Trans­fer von den Übernehmern zu den Übergebern erfolgt und auch eine Pensionsleistung erbracht wird. (Abg. Gradwohl: Wie hoch ist das?) Das sind 26 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes, die von den Bauernpensionen abgezogen werden. (Abg. Gradwohl: Und wie viel Prozent, an den Beiträgen gemessen, sind das?) Das ist natürlich ein gewaltiger Betrag, und der wird auf den Pensionsbeitrag mit 3,6 Prozent angerechnet.

Alle bäuerlichen Betriebe haben auch die Abgabe für Land- und Forstwirtschaft zu ent­richten. (Abg. Dr. Niederwieser: Zahlen die Steuern?) Auch diese dient zur Pensions­absicherung (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist aber ganz was Neues!), und es ist auch ein Solidaritätsbeitrag, der von den Bauernpensionisten erbracht wird, da einzurech­nen. (Abg. Gradwohl: Und die anderen ...?)

Frau Abgeordnete Binder hat hier auch gemeint, dass die Belastungen für die Familien gestiegen seien. Ich möchte dazu anmerken, dass es ganz im Gegenteil bei dieser Bundesregierung dazu gekommen ist, dass den Familien besondere Unterstützung in den verschiedensten Bereichen gewährt wird, insbesondere auch durch das Kinder­betreuungsgeld.

Auch möchte ich hier anmerken, dass es nicht möglich ist, Väterkarenz verpflichtend per Gesetz zu verordnen, sondern dass Familienpolitik etwas Übergreifendes zwischen Vätern, Müttern und Kindern sein muss und nicht einseitig auf eine Person bezogen werden kann. Ich begrüße allerdings alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die gesellschaftspolitische Akzeptanz der Väterkarenz unterstützt wird, damit in Zukunft mehr Väter in Karenz gehen, wiewohl ich hier anmerken möchte, dass bereits eine Zunahme festzustellen ist, dass mittlerweile 2,81 Prozent der Kinderbetreuungsgeldbe­zieher Männer sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.43

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.43

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte gerne zwei Punkte zum Kapitel „Familie und Gene­rationen“ ansprechen.

Der erste Punkt betrifft meine Anfrage zum Thema „Seniorenförderung“, die leider nur sehr unkonkret beantwortet wurde. Meine Frage war, welche Maßnahmen auf Grund der erhöhten Mittel für die so genannte allgemeine Seniorenförderung vorgesehen sind. Die Antwort darauf war leider nichts Anderes als eine generelle Erläuterung; of­fenbar gibt es trotz erhöhter Budgetmittel keine neuen Projekte oder Maßnahmen. Welche Organisationen Gelder bekommen, wird erst gar nicht erwähnt, und warum es überhaupt zu einer Erhöhung kommt, bleibt ebenfalls unbeantwortet. Nun ist die allge-


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