Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 72

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Kontrolle aller pflegerischen Maßnahmen – in der Pflege heißt es „Pflegeprozess“ – im intramuralen und extramuralen Bereich. Das Bundespflegegeldgesetz zählt da pflege­prozessorientierte, pflegeindizierte Maßnahmen auf, die im Sinne des Berufsbildes des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege typischerweise in den eigen­verantwortlichen, zum Teil in den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich gehören. Ge­mäß § 3 Abs. 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist die Ausübung der Gesund­heits- und Krankenpflege den im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelten Gesundheits- und Krankenpflegeberufen vorbehalten.

Der Forderung nach Änderung des Bundespflegegeldgesetzes haben sich bereits zahl­reiche Organisationen – wie der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegever­band, die Österreichische Pflegekonferenz und die Arbeitsgemeinschaft der Pflegedi­rektorinnen und -direktoren Österreichs – angeschlossen. Die Pflegepersonen haben zusätzlich angeboten, im Rahmen der Begutachtung gleichzeitig eine spezifische Pfle­geberatung durchzuführen, damit dem Pflegegeldwerber und den Angehörigen Mög­lichkeiten für die positive Bewältigung der oft sehr schwierigen Situation erklärt werden.

Diesen wichtigen Mehrwert durch die Pflegeberatung im Rahmen der Begutachtung für die Pflegeeinstufung wollen wir den betroffenen pflegebedürftigen Menschen als Pfle­gepersonen anbieten. Dazu ist die Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes nötig. Pflegegeldeinstufungen müssen künftig durch Pflegekräfte erfolgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Turkovic-Wendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.56

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Österreich hat eines der besten staatlichen Pensionssysteme der Welt. Mit etwa 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes weist Österreich die höchsten Pensionsausgaben innerhalb der EU auf. Diese Tatsache ist umso begrüßenswerter, als in Österreich wesentlich später ins Berufsleben eingetreten wird – also mit dem Einzahlen später als in anderen Mit­gliedsländern begonnen wird – und die Beschäftigungsrate der über 55-Jährigen eine der niedrigsten in der EU ist.

Unsere Aufgabe ist es daher, die Aufrechterhaltung des Generationenvertrages zu ge­währleisten und die faire Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sichern. Ich freue mich, dass im Budget 2005 wieder Erhöhungen der zur Auszahlung kommenden bestehenden Pensionen vorgesehen sind. Der Bundeszuschuss für die Pensionen ist von 5,8 Milliarden € im Jahr 2004 auf 5,9 Milliarden für 2005 erhöht worden, also um 100 Millionen €. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Hinzu kommt eine Budgeterhöhung für Ausgleichszulagen, und zwar von 761 Millionen € im Jahre 2004 auf 822 Millionen € für 2005.

Gerade damit ist einer immer größer werdenden Gruppe in unserem Land, nämlich den Senioren, jene Sicherheit für ihr Leben gegeben, die sie sich überaus verdient haben. Viele dieser Menschen – wir wissen das und haben es heute auch schon gehört – ha­ben im letzten Jahrzehnt nicht nur unser Land wieder aufgebaut, sondern auch Ent­scheidendes dazu beigetragen, dass wir heute diesen großen Stellenwert nicht nur innerhalb der EU, sondern in der ganzen Welt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Regierung unter Bundeskanzler Schüssel und Sozialminister Herbert Haupt weiß aber auch die Haltung der Generation der Senioren zu schätzen, die auf ehrenamtli-


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