Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 102

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Diverse Anpassungen und Ergänzungen im Bereich Vollzug und Rechtssicherheit, wie Bestimmungen über die Befristung von UVP-Bescheiden, Berichtigung nicht EU-Richtlinien-konformer Schwellenwerte beziehungsweise Definitionen, ausdrückliche Regelung betreffend Zwangsrechte und Enteignungen, um bei den bei UVP-Verfahren üblichen Großinvestitionen Rechtssicherheit durch eindeutige Feststellung der Behör­denzuständigkeit zu bieten, runden diesen Gesetzentwurf ab.

Ich stimme daher diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


14.50

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Minister! Die Mög­lichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit, an Genehmigungsverfahren teilnehmen zu können, sollten nirgends so gut sein wie bei verhältnismäßig großen Projekten, weil dort naturgemäß das Potential für negative Auswirkungen am größten ist. Das war und ist im Wesentlichen der Hintergrund für die Regelung zu den Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen auf europäischer wie auch auf österreichischer Ebene.

Durch die Novellen zum UVP-Gesetz in den letzten vier Jahren sind unter anderem die Möglichkeiten oder die Rechte der Betroffenen zur Teilnahme am UVP-Verfahren – und das möchte ich hier schon auch sagen – aus meiner Sicht eingeschränkt worden. Wenn es nicht eine internationale Vorgabe zur neuerlichen Ausweitung der Rechte der Öffentlichkeit zur Teilnahme an UVP-Verfahren geben würde – ich meine hier die Aar­hus-Konvention –, würden wir heute, so glaube ich, nicht hier im Plenum darüber dis­kutieren. Deshalb bin ich froh, dass auf Grund der rechtlichen Notwendigkeiten auf internationaler und europäischer Ebene die Rechte der Bevölkerung im UVP-Verfahren wieder gestärkt werden müssen.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass sich die derzeit geltenden Schwellen­werte für die Durchführung von UVP-Verfahren für verschiedene Projektkategorien als weit überhöht erwiesen haben, aber mit der vorliegenden Novelle in kritischen Berei­chen auch nicht gesenkt werden. Im Speziellen möchte ich hier die Errichtung von Windparks erwähnen, die, wie wir wissen, in den letzten Jahren technisch den Kinder­schuhen entwachsen sind. Grundsätzlich – und es ist mir wert, dies hier festzuhalten – handelt es sich bei der Windkraft um eine erneuerbare Energieform, deren Nutzung ausdrücklich zu begrüßen ist.

Wie viele Projektwerber in den letzten Jahren seit In-Kraft-Treten des Ökostromgeset­zes 2002 aber feststellen mussten, hat die Bevölkerung (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist die falsche Rede!), vor allem die betroffene Bevölkerung, zum Teil äußerst aggres­siv auf die neuen Windkraftprojekte reagiert. (Abg. Dr. Glawischnig: Geh!) – Frau Ab­geordnete Glawischnig! Ich kann Ihnen aus meinem Bezirk – ich bin sicher in meinem Wahlkreis mehr unterwegs als Sie in Ihrem – einige Beispiele von solch aggressivem Verhalten der betroffenen Bevölkerung berichten.

Deshalb ist offensichtlich bei den Anrainern immer wieder der Eindruck entstanden, dass hinter verschlossenen Türen zwischen den zuständigen Behörden und den Pro­jektwerbern ein Projekt genehmigt werden soll. Durch die verpflichtende Durchführung eines konzentrierten Verfahrens nach dem UVP-Gesetz, das als wesentlichen Inhalt die frühzeitige Einbindung und Information der betroffenen Bevölkerung gehabt hätte, wäre sowohl der Bevölkerung als auch den Projektwerbern einiges an bösen Überra­schungen erspart geblieben. Ich habe deshalb bereits im Mai dieses Jahres die „Petiti-


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