Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 175

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vation und Technologie wurde eingeholt, und am 15. Dezember wurde diese Petition im Ausschuss behandelt und dann an den Verkehrsausschuss zugewiesen.

Bei dieser Bürgerinitiative geht es, wie bereits erwähnt, um die Verhinderung der geplanten Donaubrücke. Die Unterzeichner befürchten auch Nachteile für die Bevölke­rung durch den drohenden Transitverkehr. Sie weisen auch darauf hin, dass die Unter­lagen, die auf den Gemeindeämtern aufliegen, durch das Hochwasser 2002 nicht mehr sachgerecht sind und umgeplant werden sollen.

Nun zum Sachverhalt: Es ist richtig, dass durch das Hochwasser im Jahre 2002 die ursprüngliche Planung verändert wurde. Es wurde eine Neuplanung begonnen, die selbstverständlich mit der Hochwasserschutzplattform abgestimmt wurde. Im Febru­ar 2004 wurde ein neues, entsprechend adaptiertes Einreichprojekt samt Umweltver­träglichkeitserklärung als Grundlage für das Trassen-Festlegungsverfahren vorgelegt. Da die Brücke als hochrangige Straße eingestuft wird, werden selbstverständlich auch optimale Lärmschutzmaßnahmen errichtet. In der kommenden Woche, geschätzte Da­men und Herren, und zwar am 1. und 2. Februar, findet die öffentliche Erörterung des Umweltverträglichkeitsverfahrens statt. Da kann selbstverständlich jeder Stellungnah­men einbringen. Parallel dazu werden die Bescheide – sei es Forstrecht, Wasserrecht, Naturschutz oder Schifffahrt – eingeholt.

Dieses Projekt, geschätzte Damen und Herren, ist ein wesentlicher Bestandteil eines großräumigen Ausbaukonzeptes des hochrangigen Straßennetzes im Osten Nieder­österreichs, welches im Wesentlichen einen großen Entlastungsring zwischen dem niederösterreichischen Zentralraum und dem Wiener Umland zum Ziel hat. Wir freuen uns selbstverständlich, wenn die Verfahren positiv abgeschlossen werden, damit dem Bau dieser wichtigen Verkehrsanbindung nichts mehr im Wege steht. Aus derzeitiger Sicht wird demnächst mit dem Bau begonnen. Im Jahre 2008 soll die Brücke dann fertig gestellt sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.43

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich mit der Petition betreffend Bürgerbeteiligung bei der Errichtung von Wind­kraftanlagen beschäftigen. Ich möchte vorausschicken, dass ich die Windkraft grund­sätzlich für erforderlich halte; sie ist als erneuerbarer Energieträger wichtig.

Wie viele Projektwerber in den vergangenen Jahren seit dem In-Kraft-Treten des Ökostromgesetzes 2002 feststellen mussten, hat die betroffene Bevölkerung zum Teil äußerst aggressiv auf die neuen Windkraftprojekte reagiert. Durch die verpflichtende Durchführung eines konzentrierten Verfahrens nach dem UVP-Gesetz, das als wesent­lichen Inhalt die frühzeitige Einbindung und Information der betroffenen Bevölkerung gehabt hätte, wären sowohl der Bevölkerung als auch den Projektwerbern einiges an wirklich bösen Überraschungen erspart geblieben. Ich habe deshalb im Mai 2004 eine Petition betreffend Senkung der UVP-Schwellenwerte und Erweiterung der Bürger­beteiligung in Genehmigungsverfahren bei Windkraftprojekten eingebracht.

Für Windkraftanlagen wird das UVP-Verfahren derzeit ab einer Gesamtleistung von 20 Megawatt angewendet, das sind heute etwa 10 bis 15 große Anlagen mit einer Höhe bis zu 150 Meter, also gigantische Anlagen. So große Windparks gibt es jedoch nur selten. Deshalb wird dieses Gesetz für Windkraftanlagen auch kaum angewendet.

Darüber hinaus wird auch im Falle der Anwendbarkeit des UVP-Gesetzes nur ein ver­einfachtes Verfahren durchgeführt, bei dem die Bürgerbeteiligungsrechte wirklich stark


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