Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 221

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

20.58.33 8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungs­ge­setz 2000 (UVP-G 2000) geändert wird (537/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


20.58.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes war eines der ersten „Speed-kills“-Gesetze der blau-schwarzen Koalition im Jahre 2000.

Dabei waren es im Wesentlichen zwei Änderungen, mit denen, wie ich meine, das bewährte UVP-Gesetz wahrlich demoliert wurde:

Zum Ersten wurden die Schwellenwerte zur Durchführung einer UVP zum Teil wirklich sehr massiv angehoben.

Zum Zweiten wurden die Parteienrechte massiv eingeschränkt, und zwar durch die Einführung einer Pseudo-UVP im Gewand eines so genannten vereinfachten Verfahrens.

In diesem Scheinverfahren gibt es kein Umweltverträglichkeitsgutachten durch amt­liche oder nichtamtliche Sachverständige oder Gutachter. Es gibt nur eine zusammen­fassende Beurteilung, welche die zuständige Behörde aus den Einreichunterlagen zusammenschreibt. Noch dazu sorgt die geltende Regelung dafür, dass im verein­fachten Scheinverfahren die behördliche Nachkontrolle der Umsetzung von Bescheid­auflagen auch wegfällt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe schon in zwei Fällen gefor­dert, dass sowohl die Schwellenwerte gesenkt werden als auch eine richtige UVP anstatt des vereinfachten Verfahrens durchgeführt wird, und zwar erstens bei der Errichtung von Windkraftanlagen und zweitens bei der Errichtung von Tiermast­betrieben.

Bei beiden Projekttypen hat die Praxis gezeigt, dass die derzeit geltenden Vorschriften über Genehmigungsverfahren nicht mehr zeitgemäß sind.

Zum Ersten: Windkraftwerke sind mittlerweile so groß, dass sie wirklich einen starken Einfluss auf ihre Umgebung und die Lebensqualität haben. Vor kurzem ging zum Beispiel in Deutschland die erste 5-Megawatt-Windkraftanlage in Betrieb, die eine Gesamthöhe von 183 Metern aufweist.

In Österreich müsste nach geltendem Recht für die Errichtung dieser Anlage, die um fast 50 Meter höher ist als der Stephansdom, kein UVP-Verfahren durchgeführt wer-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite