Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 199

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einzustufen. Darüber hinaus sind die Strafbestimmungen nach einer Novelle gemäß Regierungsvorlage völlig unproportional.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert das Kriegsmaterialgesetz entsprechend der Neufassung des Außenhandelsgesetzes zu ändern. Dieser Änderungsbedarf im Kriegsmaterialgesetz entsteht sowohl hinsichtlich der Begriffsbestimmungen, der Güter, der Akteure und der Vorgänge, die sich am Weltwaffenmarkt in den vergan­genen 30 Jahren eklatant verändert haben, als auch dadurch, dass die Novellen zum Kriegsmaterialgesetz seither diese Entwicklungen nicht hinreichend einbezogen haben.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

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Wir wollen, dass Sie hier jetzt nicht einfach die Änderung ablehnen, wie Sie es schon im Ausschuss gemacht haben, sondern dass dieser Entschließungsantrag dem Bun­desministerium für Inneres zugewiesen wird, wo er nämlich eigentlich hingehört, denn im Wirtschaftsausschuss ist das ja nur gelandet, weil Sie so eine Irgendwie-Anpassung gemacht haben. Und vielleicht gibt es dann die Möglichkeit, das dort noch einmal in aller Ruhe zu diskutieren.

Wir werden nichtsdestotrotz dem jetzigen Gesetz zustimmen, weil wir glauben, dass es wesentliche Verbesserungen beinhaltet. (Beifall bei den Grünen.)

19.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


19.21.09

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Sburny, Sie haben sich jetzt ähnlich konstruktiv und gleichzeitig kritisch wie schon im Ausschuss zu diesem Thema geäußert, und dafür bedanke ich mich.

Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass wir uns als Wirtschafts- und damit Außen­handelsressort mit den für das Außenhandelsgesetz notwendigen Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes befasst und uns darauf auch im Einvernehmen mit dem BMI beschränkt haben. Darüber hinausgehend möchte ich mangels Kompetenz heute auch nicht Stellung beziehen. Wir halten jedenfalls fest, dass das, was im KMG zu ändern war, um diese Außenhandelsgesetznovelle zu bestreiten, selbstverständlich im Kon­sens mit dem BMI erfolgt ist.

Meine Damen und Herren! Diese Novelle zum Außenhandelsgesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen und Neuerungen. Ich kann die Ausführungen von Frau Abgeord­neter Sburny mehr als nachvollziehen, wenn sie sagt, es ist übersichtlicher und klarer geworden, die notwendigen Regelungen auf Basis der Chemiewaffen-Konvention, der Biotoxin-Konvention sowie des Wassenaar Arrangements. Es geht aber auch darüber hinaus, dass wir die innerstaatlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit Gütern, die als Vorläufersubstanzen für chemische oder biologische Waffen verwendet werden


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