Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 48

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Es ist – auch das wurde heute schon mehrmals erwähnt – im Abkommen festgehalten, dass vor der Auszahlung alle Klagen, die am 30. Juni 2001 anhängig waren, zurück­gezogen sein müssen, also die bekannte Rechtssicherheit gegeben sein muss.

Österreich will zahlen – ich denke, ich kann das so allgemein sagen –, will seiner Ver­pflichtung nachkommen, aber selbstverständlich muss dafür Sorge getragen werden, dass Österreich nicht mehrmals in Anspruch genommen wird. Gerade uns Parlamen­tariern muss es doch eine Verpflichtung sein, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer doppelten Inanspruchnahme kommt, sondern, dass mit dieser Zahlung, die nicht unbeträchtlich ist, der Entschädigungsschritt ein für alle Mal gesetzt worden ist.

Frau Abgeordnete Stoisits, Sie tun so, als ob sich Österreich mutwillig der Verpflich­tung entziehen würde oder nicht die Vorauszahlungen leisten möchte. Tatsächlich aber geht es um die auch von Ihnen anerkannte Rechtssicherheit.

Frau Abgeordnete Prammer, Frau Präsidentin, Sie haben gerade gesagt, Sie gehen von der Rechtssicherheit aus, die kommen wird. Na, wir warten jetzt schon Tage, Mo­nate, Jahre auf die Rechtssicherheit und sie ist ganz einfach nicht eingetreten. Woher Sie jetzt diesen Optimismus nehmen, dass heute oder morgen die Bestätigung des amerikanischen Gerichtes kommen wird, das weiß ich nicht. Wir als Parlamentarier jedenfalls müssen darauf bestehen, dass die Verpflichtungen, die wir seinerzeit im Washingtoner Abkommen abgeschlossen haben, eingehalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Stoisits hat gemeint, man solle die Zahlungen von der Bestimmung der Rechtssicherheit abkoppeln. – Das geht nicht, weil die Besorgnis besteht, dass trotzdem geklagt wird, wenn die anderen Klagen nicht zurückgezogen worden sind.

Selbstverständlich vertreten auch wir die Ansicht, dass möglichst viele Menschen in den Genuss der Zahlungen kommen sollen und müssen. Auf der anderen Seite gibt es diese Vereinbarung, die abgeschlossen worden ist, weil wir befürchtet haben, dass wir einer Klagesflut ausgesetzt sein könnten, trotzdem gezahlt worden ist. Es liegt nun am amerikanischen Gericht, die Sammelklagen abzuweisen, und 26 Kläger sind auch dafür, dass die Klagen zurückgezogen oder abgewiesen werden. Bisher hat sich das amerikanische Gericht aber noch nicht dazu entschließen können. Wir müssen so lange warten, bis diese so genannte Rechtssicherheit da ist. Wir stimmen dem Antrag, so wie er eingebracht worden ist, der die Rechtssicherheit als Grundlage hat, zu. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr der Herr Bundeskanzler. – Bitte.

 


10.42.49

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die Worterteilung. Ich darf ebenfalls einige Worte zu dieser Novelle des Ent­schädigungsfondsgesetzes und vielleicht auch angesichts von Herbert Pichler sagen, der damals mit uns gemeinsam versucht hat, die Geldmittel von Seiten der Wirtschaft, der Banken und der Versicherungen aufzutreiben.

Wir haben, so denke ich, vor fünf Jahren ein sehr wichtiges Werk begonnen, nämlich dass wir nicht auf Abwarten setzen, sondern zügig die notwendigen, noch offenen Schritte zu einer Restitution beziehungsweise zu einer materiellen Entschädigung leisten. Es sind internationale Verträge, die zwischen den Vereinigten Staaten und uns abgeschlossen, vom Nationalrat und den anderen entsprechenden Institutionen ratifi­ziert worden sind und daher auch nicht einseitig abgeändert werden können. Die Ver-


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