Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 104

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13.52.00

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Leider ist es nunmehr absehbar, dass die Regierungsfraktionen in die­sem Haus den Einspruch des Bundesrates gegen das Umweltrechtsanpassungsgesetz sprichwörtlich vom Tisch wischen werden. Wir Sozialdemokraten sind aber fest davon überzeugt, dass die enthaltene IG-L-Novelle völlig abzulehnen ist.

Ein paar Fakten noch: Es ist in diesem Gesetz nicht einmal möglich, dass in Sanie­rungsgebieten schärfere Immissionsgrenzwerte vorgegeben werden, und das ist aus unserer Sicht wirklich das Letzte! Auch wenn Sie es nicht gerne hören, sage ich es Ihnen nochmals: Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbelastung-Luft liegt bei etwa 21 Prozent, jener des LKW-Verkehrs etwa bei 14 Prozent, aber der gesamte Agrar- und Frächterbereich bleibt völlig verschont. (Abg. Grillitsch: Schwachsinn!)

Herr Grillitsch, wenn Sie sagen, das ist ein Schwachsinn, dann sage ich Ihnen: Ihnen dürfte der landwirtschaftliche Feinstaub schon einigermaßen die sachliche Sicht auf die Feinstaub-Problematik genommen haben. (Abg. Grillitsch: Ein Niveau ist das!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Für uns ist es klar wie noch nie, dass unser Herr Umweltminister nicht Umweltminister, sondern Landwirtschaftsminister ist. Dieses Gesetz ist außerdem verfassungsmäßig bedenklich, weil im IG-L die Vollzugs­hoheit der Landeshauptleute eingeschränkt wird. Sowohl das bestehende IG-L als auch die novellierte Fassung sind außerdem nicht europarechtskonform.

Ich frage mich, warum das Gesetz vor allem von den ÖVP-regierten Bundesländern abgelehnt wird, wenn es ja ohnehin so toll ist, wie Sie, Herr Grillitsch und Herr Minister Pröll, uns das weismachen wollen. Ich frage mich, Herr Minister: Sind alle ÖVP-regier­ten Länder auch parteipolitisch motiviert, weil sie dieses Gesetz nicht wollen? (Abg. Grillitsch: Sie müssen sich ständig selber fragen!) Ist der Landeshauptmann von Nie­derösterreich – Ihr Onkel, der Herr Pröll – parteipolitisch motiviert, weil er dieses Ge­setz nicht will? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist nicht ein parteipolitischer Onkel!)

Herr Minister, ich frage Sie weiters (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Fragestunde war von neun bis zehn!): Was werden Sie in Zukunft wirklich tun, um die Feinstaubbelastung zu bekämpfen, und wann tun Sie wirklich einmal etwas, außer – hoffentlich nicht fein­staubbelastete – heiße Luft zu produzieren? (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch. – Abg. Krainer: Das hat sogar dem Kollegen Scheuch gefallen! – Abg. Oberhaidinger: Jetzt ist der Weihrauch wieder draußen!)

13.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ell­mauer.

 


13.55.05

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Feinstaub ist ein europäisches, natio­nales und regionales Problem, daher muss die Problemlösung auf allen drei Ebenen ansetzen. Das System des Immissionsgesetzes stützt sich dabei auf die beiden Säulen Vorsorge und Sanierung, das heißt: Vorsorge bei Genehmigungsverfahren für Anla­gen, und Sanierung im Fall von Grenzwertüberschreitungen.

Grenzwertüberschreitungen und Spitzenbelastungen sind vorwiegend lokalen und regionalen Ursprungs, daher müssen auch Lösungen dort ansetzen. Die Möglichkeiten für die Länder im Immissionsschutzgesetz-Luft sind so vorgesehen, dass sie auch ge­nutzt werden können. Dies zeigt besonders anschaulich die Bundeshauptstadt Wien. Dass man hier Maßnahmen setzte, die man tags darauf zum Teil wieder zurücknahm, liegt nicht in unserer Hand. Über die dafür aufgebrachten Steuermittel liegt der Mantel


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