Mitgliedstaaten, der Länder und Gemeinden eine
wesentliche Grundlage für die Akzeptanz dieses europäischen
Integrationsprozesses.
In allen Ländern Europas ist das nationale Parlament das
politische Zentrum auf nationaler Ebene. Mit einer immer stärkeren Verflechtung
europäischer und nationaler Politik kommen damit auch den nationalen
Parlamenten neue Aufgaben bezüglich der Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu.
Den nationalen Parlamenten stehen hier grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
Einerseits können sie über ihre nationalen Regierungen mitwirken, andererseits
durch die direkte Prüfung der Rechtsetzungsinitiativen der EU-Institutionen.
Mit dieser direkten Prüfung von Rechtsetzungsinitiativen der EU-Kommission
durch die nationalen Parlamente – in Österreich durch den EU-Hauptausschuss
oder den EU-Unterausschuss - soll die Qualität des europäischen
Rechtsetzungsprozesses verbessert werden.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, mit dem
österreichischen Parlament bei der Wahrnehmung seiner internationalen Aufgaben
und Kontakte im Rahmen der parlamentarischen Versammlung des Europarates, der
Europäischen Union sowie der parlamentarischen Dimension anderer europäischer
oder internationaler Institutionen weiterhin aktiv zusammenzuarbeiten.
Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, das
österreichische Parlament bei seinen Bemühungen, den nationalen Parlamenten auf
EU-Ebene eine verstärkte Mitwirkung im Rechtsetzungsprozess zu ermöglichen, zu
unterstützen. Dabei soll auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts die
Europäische Kommission ersucht werden, ihre Rechtsetzungsvorschläge nicht nur
den europäischen Institutionen, sondern zeitgleich auch den nationalen
Parlamenten zuzuleiten. Falls eine repräsentative Anzahl von nationalen
Parlamenten begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Rechtsetzungsvorschläge
mit dem Subsidiaritätsprinzip oder mit dem Proportionalitätsprinzip vorbringt,
soll die Kommission diese entsprechend berücksichtigen bzw. ihren Vorschlag
einer neuerlichen Prüfung unterziehen. In diesem Zusammenhang werden die
nationalen Parlamente ihre Zusammenarbeit sowohl bei der Subsidiaritätsprüfung
als auch bei der Proportionalitätsprüfung im Rahmen der Konferenz der Europaausschüsse
(COSAC) weiter ausbauen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.20
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Ehrengäste! Meine Damen und Herren! 50 Jahre Mitgliedschaft beim Europarat sind eine gute Gelegenheit, hier über den Europarat zu sprechen. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn wir das öfter tun könnten und wenn wir Sie hier öfter über unsere Arbeit im Europarat informieren könnten.
Was sind die Schlagzeilen, die man findet, wenn man eine Beschreibung über den Europarat sucht? – Da heißt es: Der Europarat ist ein einzigartiges Forum, erfüllt die Funktion eines demokratischen Gewissens, ist Garant eines Gesellschaftsmodells, das