Begründung:
Zu § 113h GehG:
Auf der Basis der Vorschläge der
Bundesheerreformkommission, wird die Projektgruppe „Management Bundesheer
2010“ anhand der einstimmigen Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates sowie
des Ministerrates ein neues, modernes österreichisches Bundesheer erarbeiten.
Im Zuge dieser Bundesheerreform 2010 wird es – wie
auch bereits bei der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie – auf
Grund der Größe der Reform unumgänglich sein, Bedienstete von gewissen
Tätigkeiten abzuberufen und ihnen andere Tätigkeiten zuzuweisen. Dies wird
mittels Versetzungen und Verwendungsänderungen dienst- und besoldungsrechtlich
durchgeführt werden. Wie auch bereits bei der Zusammenlegung der Wachekörper
wird es aber auch bei der Bundesheerreform 2010 nicht möglich sein, alle
betroffenen Bediensteten weiterhin auf adäquaten Arbeitsplätzen zu verwenden.
Um diese notwendige Reform sozialverträglich abzufedern, wird für die von der
Bundesheerreform 2010 betroffenen Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung
eine zusätzliche Regelung geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein Mehraufwand ergibt sich dadurch, dass auf die von der
Heeresreform betroffenen Bediensteten neben der allgemeinen 3-jährigen
Ergänzungszulage davor auch § 113h GehG und der auf sechs Jahre
verlängerte § 113e GehG anzuwenden sind.
Die konkreten Aufwendungen lassen sich erst mit den
tatsächlichen Versetzungsfestlegungen ermitteln. Ausgehend von einer
Maximalannahme, dass von der Reform ca. 3.000 Bedienstete, und zwar je zu
einem Drittel Militärpersonen, Beamte des A-Schemas und zivile
Vertragsbedienstete, betroffen sind, ergibt sich im 1. Jahr nach der
Versetzung ein Mehraufwand von 0,7 Mio. €, für das 2. Jahr
0,7 Mio. €, für das 3. Jahr 0,7 Mio. € für das
4. Jahr 0,9 Mio. €, für das 5. Jahr von
1,2 Mio. €, für das 6. Jahr von 1,5 Mio. €, für das
7. Jahr von 1,3 Mio. €, für das 8. Jahr von
1,0 Mio. € und für das 9. Jahr von 0,6 Mio. € jährlich.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Theresia Haidlmayr
(Grüne): Frau Präsidentin!
Hohes Haus! Ich habe mir jetzt die Argumentationen von Herrn Tancsits und von
Herrn Walch angehört (Abg. Dr. Fekter: Dem Kollegen Neugebauer
haben Sie nicht zugehört?): wie sie versucht haben, zu sagen, wie gut
eigentlich ihre Schwerarbeiterregelung ist. Aber sie sind leider nicht
durchgekommen, weil sie es ohnehin wissen. Wenn sie dann noch sagen: Ja was
wollt denn ihr Frauen, für euch gilt das natürlich nicht, weil ihr ohnehin das
Privileg habt, dass ihr mit 60 Jahren in Pension geht (Zwischenrufe bei
der ÖVP), bitte haltet den Mund, sonst setzen wir euch das Pensionsalter
auf 65 Jahre hinauf! – wenn das Sozialpolitik ist, seriöse
Sozialpolitik, wie es Herr Tancsits genannt hat, dann können sie samt ihrer
Sozialpolitik unterm Teppich Radl fahren, so klein sind sie dann nämlich! (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dass Sie die Frauen vergessen haben, nein, dass Sie sie nicht hereinnehmen wollten, dazu können Sie ja stehen, wenn Sie es so wollten. Sie reden auch von der Schwerarbeiterregelung und haben noch nie von einer Schwerarbeiterinnenregelung ge-