Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit die SchülerInnenfreifahrt zum und vom Ort der Nachmittagsbetreuung bzw. ganztägi­ger Schulformen im Gelegenheitsverkehr sichergestellt wird.“

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


13.34.19

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Seitens der ÖVP wird behauptet, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene dritte Prüfung, die gemacht werden muss, um Berufskraftfahrer sein zu dürfen, sozusagen auf dem Mist der EU gewachsen sei, aber nicht auf dem eigenen.

Tatsache ist, dass in Österreich seit 1987 insgesamt 40 000 Personen eine Lehrab­schlussprüfung als Berufskraftfahrer abgelegt haben. Das hatte bis jetzt den Vorteil sowohl eines wirklich hohen Ausbildungsniveaus als auch eines verbesserten sozial­rechtlichen Schutzes der Lenkerinnen und Lenker.

Da stellt sich daher berechtigterweise die Frage: Warum soll es ab jetzt in Österreich – und wohlgemerkt: nur in Österreich! – notwendig sein, dass ein Berufslenker nach der Führerscheinprüfung und nach der Lehrabschlussprüfung auch noch eine dritte Prü­fung machen muss, um seinen Beruf ausüben zu können?

Die Bundesarbeitskammer, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellte dazu fest, dass der vorliegende Entwurf nicht nur erhebliche legistische Mängel aufweist, sondern zum Teil nicht einmal EU-Richtlinien entspricht. Darüber hinaus schätzt selbst das BMVIT die Folgekosten dieses Gesetzeskonstruktes auf fast 19 Millionen € jährlich.

Ziel, sehr geehrte Damen und Herren, sollte doch eine Straffung der Verwaltung sein, aber damit wird dieses Ziel ganz sicherlich nicht erreicht. Ganz im Gegenteil! Deshalb ersuche ich abschließend, diesem entsprechenden Antrag von uns Sozialdemokratin­nen und Sozialdemokraten die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Aber bei der Begründung geht das nicht!)

13.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

 


13.36.31

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir behandeln jetzt unter anderem auch das Führerscheingesetz, und ich glaube, es ist in der Debatte schon zum Ausdruck gekommen, dass es uns allen am Herzen liegt, dass höchste Qualität der Lenker im Vordergrund zu stehen hat. Bei dieser Bundesregierung jedoch scheinen die Wege ein wenig verschlungen zu sein, denn österreichische LKW-Lenker müssen in Zukunft drei Ausbildungsschienen haben, nämlich Lehrabschluss­prüfung, LKW-Führerschein und dann auch noch die von der EU vorgeschriebene Prü­fung.

Wie Herr Abgeordneter Heinzl schon gesagt hat: 40 000 österreichische LKW-Lenker haben bereits die Lehrabschlussprüfung absolviert, wobei das Ausbildungsniveau in Österreich sehr hoch ist – und auch ich kann daher nicht nachvollziehen, warum in Ös­terreich nicht, wie das ja jetzt auch in Deutschland geschieht, die Lehrabschlussprü­fung sozusagen in die Grundqualifikation mit aufgenommen wird. Das haben übrigens


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite