64/A XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Hauser, Neubauer, Themessl, Weinzinger
und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf
Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen
(Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-
Mautgesetz 2002 - BStMG) BGBl.
I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl.
I Nr. 26/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 10 Abs. 2 wird folgende Ziffer 6 angefügt:

6. A 12 Inntal Autobahn im Abschnitt zwischen dem Grenzübergang Kiefersfelden und
der Anschlussstelle Kufstein-Süd.“

Begründung:

Seit 1.1.1997 unterliegt der Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn zwischen dem
Grenzübergang Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd der Mautpflicht.
Kontrollen wurden jedoch aufgrund einer bewusst verwirrend durchgeführten Beschilderung
der österreichischen Mautpflicht auf deutscher Seite in diesem Abschnitt nicht durchgeführt.
Diese Vorgangsweise geht auf eine Regelung zurück die unter dem damaligen
Bundesminister Johannes Ditz gefunden wurde, und stützte sich auf die Überlegung, dass im
Bereich Kufstein der Durchzugsverkehr in Richtung Italien über den Felbertauerntunnel und
den Grenzübergang Sillian und retour die A 12 Inntal Autobahn nur für eine Strecke von 6 km
benützt und in der Folge über keine Autobahn oder Schnellstrassenstrecke geführt wird.
Ähnliches gilt auch für Tagestouristen und Urlauber, die die Tourismusgebiete im Raum
Kitzbühel, St. Johann in Tirol und Pinzgau ansteuern.

Der § 1 Abs. 3 BStMG normiert gleich wie der alte § 6 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz,
dass mautpflichtige Bundesstraßen (Mautstrecken) deutlich und rechtzeitig als solche zu
kennzeichnen sind. Durch die verwirrende Beschilderung auf deutscher Seite wurden seit
nunmehr fast 10 Jahren keine Kontrollen durchgeführt. Die Autofahrer wurden sogar mittels
Hinweisschildern in Kufstein-Süd und vor der Staatsgrenze bei Kiefersfelden auf die
„Mautfreiheit“ hingewiesen.


Nun hat die ASFINAG die Beschilderung des Streckenabschnitts zwischen dem
Grenzübergang Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd auf deutscher und
österreichischer Seite neu beschildert. Laut Klaus Schierhackl (Geschäftsführer der
ASFINAG Maut Service GmbH) werden die Mitarbeiter der Mautaufsicht ab März 2007 in
diesem Bereich die zeitabhängige PKW-Maut (Vignette) kontrollieren.

Es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der, laut Angaben des Bürgermeisters von Kufstein
Herbert Marschitz, bis zu 40.000 Tagestouristen und Urlauber die nunmehr mautpflichtige 6
km lange Strecke auf der A 12 Inntal Autobahn meiden werden und auf das untergeordnete
Straßennetz ausweichen. Dies würde zu einer unmittelbaren Belastung der betroffenen
Bevölkerung an Bundes- und Landesstraßen, insbesondere im Ortsgebiet von Kiefersfelden
und Kufstein und zu Schwierigkeiten im Bereich des Bundesstraßengrenzüberganges bei
Kiefersfelden führen.

Die beantragte Gesetzesänderung ist von der Richtlinie 1999/62/EG, vom 20. Juli 1999,
insbesondere dadurch gedeckt, dass in deren Artikel 7 Abs. 2 lit. b) Österreich, nach
Anhörung der Kommission gemäß dem Verfahren der Entscheidung des Rates vom 21. März
1962 über die Einführung eines Verfahrens zur vorherigen Prüfung und Beratung künftiger
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verkehrs,
ermächtigt ist, die Autobahnstrecke zwischen Kufstein und dem Brenner von der
österreichischen Benutzungsgebühr zu befreien. Weiters kann, nach gleichem Verfahren für
Grenzgebiete von den betreffenden Mitgliedstaaten eine Sonderregelung eingeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen gegenüber der derzeit herrschenden Regelung des
„Kontrollverzichts“ sind durch diese Änderung nicht gegeben.

Informeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Verkehrsausschuss zuzuweisen.