64/A XXIII. GP
Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Hauser,
Neubauer, Themessl, Weinzinger
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend
ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf
Bundesstraßen
(Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz mit dem das
Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen
(Bundesstraßen-Mautgesetz
2002 - BStMG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über
die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-
Mautgesetz 2002 - BStMG) BGBl. I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 26/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 2 wird folgende Ziffer 6 angefügt:
„6. A 12 Inntal Autobahn im
Abschnitt zwischen dem Grenzübergang Kiefersfelden und
der Anschlussstelle Kufstein-Süd.“
Begründung:
Seit 1.1.1997 unterliegt der Abschnitt der A 12
Inntal Autobahn zwischen dem
Grenzübergang Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd der
Mautpflicht.
Kontrollen wurden jedoch aufgrund einer bewusst verwirrend durchgeführten
Beschilderung
der österreichischen Mautpflicht auf deutscher Seite in diesem Abschnitt
nicht durchgeführt.
Diese Vorgangsweise geht auf eine Regelung zurück die unter dem damaligen
Bundesminister Johannes Ditz gefunden wurde, und stützte sich auf die
Überlegung, dass im
Bereich Kufstein der Durchzugsverkehr in Richtung Italien über den
Felbertauerntunnel und
den Grenzübergang Sillian und retour
die A 12 Inntal Autobahn nur für eine Strecke von 6 km
benützt und in der Folge über keine Autobahn oder
Schnellstrassenstrecke geführt wird.
Ähnliches gilt auch für Tagestouristen und Urlauber, die die
Tourismusgebiete im Raum
Kitzbühel, St. Johann in Tirol und Pinzgau ansteuern.
Der § 1 Abs. 3 BStMG normiert gleich wie der
alte § 6 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz,
dass mautpflichtige Bundesstraßen (Mautstrecken) deutlich und rechtzeitig
als solche zu
kennzeichnen sind. Durch die verwirrende Beschilderung auf deutscher Seite
wurden seit
nunmehr fast 10 Jahren keine Kontrollen
durchgeführt. Die Autofahrer wurden sogar mittels
Hinweisschildern in Kufstein-Süd und vor der Staatsgrenze bei
Kiefersfelden auf die
„Mautfreiheit“ hingewiesen.
Nun hat die ASFINAG die Beschilderung des
Streckenabschnitts zwischen dem
Grenzübergang Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd auf
deutscher und
österreichischer Seite neu beschildert. Laut Klaus Schierhackl
(Geschäftsführer der
ASFINAG Maut Service GmbH) werden die
Mitarbeiter der Mautaufsicht ab März 2007 in
diesem Bereich die zeitabhängige PKW-Maut (Vignette) kontrollieren.
Es ist zu befürchten, dass
ein großer Teil der, laut Angaben des Bürgermeisters von Kufstein
Herbert Marschitz, bis zu 40.000 Tagestouristen und Urlauber die nunmehr
mautpflichtige 6
km lange Strecke auf der A 12 Inntal
Autobahn meiden werden und auf das untergeordnete
Straßennetz ausweichen. Dies würde zu einer unmittelbaren Belastung
der betroffenen
Bevölkerung an Bundes- und Landesstraßen, insbesondere im Ortsgebiet
von Kiefersfelden
und Kufstein und zu Schwierigkeiten im Bereich des
Bundesstraßengrenzüberganges bei
Kiefersfelden führen.
Die beantragte Gesetzesänderung ist von der
Richtlinie 1999/62/EG, vom 20. Juli 1999,
insbesondere dadurch gedeckt, dass in deren Artikel 7 Abs. 2 lit. b)
Österreich, nach
Anhörung der Kommission
gemäß dem Verfahren der Entscheidung des Rates vom 21. März
1962 über die Einführung eines Verfahrens zur vorherigen
Prüfung und Beratung künftiger
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verkehrs,
ermächtigt ist, die Autobahnstrecke zwischen Kufstein und dem
Brenner von der
österreichischen Benutzungsgebühr zu befreien. Weiters kann, nach
gleichem Verfahren für
Grenzgebiete von den betreffenden Mitgliedstaaten eine Sonderregelung
eingeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
gegenüber der derzeit herrschenden Regelung des
„Kontrollverzichts“ sind
durch diese Änderung nicht gegeben.
Informeller Hinsicht wird ersucht,
diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Verkehrsausschuss zuzuweisen.