449/A XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Werner Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Pflege-Übergangsgesetz, BGBl. I Nr. 164/2006, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2007, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 4 Abs. 1 wird der Ausdruck „31. Dezember 2007“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2008“ ersetzt.

 

2. § 4 Abs. 1 a lautet:

„(1a) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

 

Begründung

 

Mit dem Pflege‑Übergangsgesetz in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 50/2007, wurden als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, bis 31. Dezember 2007 außer Kraft gesetzt.

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde vorgesehen, dass jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können soll. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim.

 

Die mit diesem Initiativantrag vorgesehene einjährige Verlängerung der Amnestie soll es ermöglichen, dass die Förderung der Pflege zu Hause unter Bedachtnahme auf die Anliegen der Betroffenen ohne Zeitdruck umgesetzt werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.