560/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0036 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. MAI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 551/J, betreffend Freisetzung

von Chemikalien in der Atmosphäre zur Beeinflussung des Klimas

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 551/J, betreffend Freisetzung von Chemikalien in der Atmosphäre zur Beeinflussung des Klimas, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist diese Thematik betreffend „Chemtrails“ seit längerem bekannt. Aus der Sicht des Ressorts würden derartige Vorgänge als überaus problematisch gesehen, daher wurden bereits im Jahr 2004 ausführliche Recherchen angestellt. Als Ergebnis aller Recherchen kann aufgrund der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen zusammengefasst werden, dass keine wie auch immer gearteten Hinweise auf die tatsächliche Durchführung solcher Versuche oder entsprechende Pläne bestehen.

 

Zum gleichen Schluss kommt auch das Umweltbundesamt in der Bundesrepublik Deutschland. Das Umweltbundesamt zeigt weiters auf, dass es im wissenschaftlichen Bereich verschiedene theoretische Überlegungen gibt, zum Schutz des Klimas unterschiedliche Stoffe in die Atmosphäre einzubringen. Diese Ansätze konnten sich jedoch nicht durchsetzen, da sowohl die Wirksamkeit zum angegebenen Zweck umstritten ist als auch große Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Wirkungen vorliegen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, haben die ausführlichen Recherchen des BMLFUW ergeben, dass keinerlei Hinweise, geschweige denn Beweise für derartige Vorgänge vorliegen.

 

Untermauert werden diese Erkenntnisse noch durch Recherchen des Umweltbundesamts (UBA Dessau) in der Bundesrepublik Deutschland. Das UBA Dessau hat im Rahmen seiner Recherche u. a. das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, die Deutsche Flugsicherung GmbH, den Deutschen Wetterdienst und das Bundesministerium der Verteidigung kontaktiert. Weil auch immer wieder US-Flugzeuge genannt werden, die „Chemtrails“ verursachen sollen, wird auf die Aussage des Hauptquartiers der US-Luftwaffe in Europa verwiesen, wonach es die beschriebenen Projekte bei der US-Luftwaffe weder gibt noch gegeben hat. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes Dessau würde die WHO eine Risikoanalyse über mögliche Folgen der „Chemtrails“ durchführen.

 

Es kann daher abschließend zusammengefasst werden, dass aufgrund der dem BMLFUW derzeit zur Verfügung stehenden Informationen und nach ausführlicher Recherche keinerlei Hinweise darauf vorliegen, dass solche Versuche auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt werden.

 

Bezüglich anderer europäischer Staaten kann dazu keine Aussage getroffen werden.


 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Eine exakte Aussage, wie groß das Risiko für Mensch, Tier und Pflanzen wäre, wenn solche Vorgänge tatsächlich stattfinden würden, kann schon deshalb nicht getroffen werden, weil die exakte Zusammensetzung derartiger Chemikalien, z.B. „Bariumsalze“ nicht bekannt ist. Auch wäre eine Reihe weiterer technischer Faktoren für die Abschätzung des Risikos notwendig.

 

Zu Frage 7:

 

Da – wie bereits in Beantwortung der Frage 3 ausgeführt – für solche Vorgänge derzeit keinerlei Hinweise vorliegen, besteht auch keine Notwendigkeit für entsprechende Maßnahmen. Sollte das BMLFUW jedoch über anders lautende Informationen Kenntnis erlangen, werden entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.

 

 

Der Bundesminister: