4107/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                              BMWF-10.000/126-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. Juni 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4257/J-NR/2008 betreffend Studien „Sprache Macht Wissen“, die die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Studie wurde gemeinsam von den Sprachenzentren der Universitäten Wien und Graz vom Innovationszentrum der Universität Wien und mit Unterstützung des damaligen Bundes-ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben.

 

Das Innovationszentrum ist eine BildungsGesmbH, die in erster Linie Weiterbildung im Bereich von Sprachen (Deutsch, Fremdsprachen, Sommerhochschulen etc.) betreibt und die dadurch eingenommenen Mittel frei und selbstständig verwaltet. Im Bereich der Sprachforschung ist das Innovationszentrum aktiv. Ein Aufsichtsrat der Universität Wien muss Projektvorschläge genehmigen. Auf Grund der durch die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) geänderten gesetzlichen Lage ist die ÖGS ein attraktiver Forschungsgegenstand. Es ist Sache der Universität bzw. ihrer ausgelagerten Gesellschaften, welche Forschungsvorhaben sie wahrnimmt.

 

Die genannte Studie wurde auf Grund eines Entschließungsantrags des Nationalrats vom
21. Juni 2006 (Nr. 193/E) bezüglich der Situation gehörloser und hörbehinderter Menschen und der Betreuung von Schüler/innen in ÖGS in den Schulen mit dem Ziel in Auftrag gegeben, diese Situation in erster Linie an Schulen zu erheben.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Bei dieser Studie handelt es sich um einen explorativen Forschungsbeitrag und nicht um eine hypothesengeleitete Untersuchung. Wissenschaftlich-methodische Kritik ist von der wissenschaftlichen Community festzustellen und vorzubringen.

Im Zentrum des Interesses dieser Studie lagen die Gebärdensprache bzw. die Gehörlosen als eine Gruppe mit besonderen Bedürfnissen.

 

 

An österreichischen Universitäten wird nicht – wie in anderen Ländern – bei der Zulassung zum Studium nach einer allfälligen Behinderung und benötigten speziellen Unterstützung gefragt. Auf die Anzahl behinderter (Anerkennung durch das Bundessozialamt) oder gesundheitlich beeinträchtigter Studierender kann an den meisten Hochschulen nur indirekt aus den Kontakten mit den Behindertenbeauftragten geschlossen werden. Durch diese Studie ist bekannt geworden, dass ungefähr zehn Studierende der Universität Wien gehörlos sind. Die Fallstudien an der Universität Wien haben jenen Unterstützungsbedarf von gehörlosen Studierenden dargelegt, den Studierende, die die ÖGS anwenden, haben. Es wäre für die Institutionen einfacher, den Bedürfnissen behinderter Studierender zu begegnen, wüssten sie um Anzahl und Art der Bedürfnisse Bescheid.

 

Zu Frage 6:

Ein Arbeitskreis im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung entwickelt derzeit mögliche Unterstützungsmodelle, deren finanzielle und logistische Umsetzbarkeit nach Vorliegen der Empfehlungen im Sommer überprüft werden kann.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.