§ 50a Abs 5 DSG (inF) als Gesetzesgrundlage für die automatisierte Erfassung und Auswertung von KFZ-Kennzeichen (4116/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Inneres Günther Platter zu der schriftlichen Anfrage (4128/J) der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend § 50a Abs 5 DSG (inF) als Gesetzesgrundlage für die automatisierte Erfassung und Auswertung von KFZ-Kennzeichen