472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen weiterer Abgeordneter haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. September 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jedes Jahr werden tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, die dann entweder thermisch entsorgt oder durch stoffliche oder thermische Verwertung zur Herstellung von Rohstoffen und Produkten verwendet werden. Eine Endlagerung gefährlicher Abfälle in Österreich findet nicht statt, weil diese verboten ist.

Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird geheim gehalten, wo in Österreich welche Abfalle verbrannt oder verarbeitet werden. Nicht nur die betroffene Bevölkerung, auch der Bürgermeister, der Gemeinderat und allfällig bestellte Umweltgemeinderäte werden in Unwissenheit gehalten.

Um zumindest den verantwortlichen Politikern in den Gemeinden wichtige Informationen nicht vorzuenthalten, sollen im Rahmen einer Meldepflicht des Umweltministeriums künftig Bürgermeister und Gemeinderat der betroffenen Gemeinde über die Verbringung gefährlicher Abfalle informiert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, sofern ein solches im Zusammenhang mit der Verbringung von gefährlichen Abfällen in eine Gemeinde tatsächlich besteht.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. März 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Erwin Hornek, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Dr. Ruperta Lichtenecker, Gerhard Steier, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Veit Schalle, Peter Stauber, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008-03-04

                               Ing. Norbert Hofer                                                  Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau