Entschließung
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,
- an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der „Vereinbarung von Brüssel“ festzuhalten und diese völkerrechtliche Verbindlichkeit weiterhin mit Nachdruck zu vertreten;
- die Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission weiterhin in vollem Umfang zu unterstützen;
- nachdem diese Kommission ihre Tätigkeit beendet hat, eine Neubewertung der Erfüllung der „Vereinbarung von Brüssel“, insbesondere der Erfüllung der Sicherheitsziele des Anhang I, vorzunehmen;
- die erweiterten Möglichkeiten, die das geänderte bilaterale „Nuklearinformationsabkommen“ bietet, bestmöglich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt zu nutzen; und
- in allen Fällen von grenznahen kerntechnischen Anlagen auch alle Möglichkeiten im Rahmen des EU-Rechtes und der ESPOO-Konvention zum Schutz der österreichischen Sicherheitsbedürfnisse wahrzunehmen und zu nutzen.