Entschließung

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,

-       an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der „Vereinbarung von Brüssel“ festzuhalten und diese völkerrechtliche Verbindlichkeit weiterhin mit Nachdruck zu vertreten;

-       die Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission weiterhin in vollem Umfang zu unterstützen;

-       nachdem diese Kommission ihre Tätigkeit beendet hat, eine Neubewertung der Erfüllung der „Vereinbarung von Brüssel“, insbesondere der Erfüllung der Sicherheitsziele des Anhang I, vorzunehmen;

-       die erweiterten Möglichkeiten, die das geänderte bilaterale „Nuklearinformationsabkommen“ bietet, bestmöglich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt zu nutzen; und

-       in allen Fällen von grenznahen kerntechnischen Anlagen auch alle Möglichkeiten im Rahmen des EU-Rechtes und der ESPOO-Konvention zum Schutz der österreichischen Sicherheitsbedürfnisse wahrzunehmen und zu nutzen.