475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 559/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die tschechische Republik betreffend den Bruch des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung)

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Jänner 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 14.12.2006 wurde mit Zustimmung aller Parteien eine Entschließung verabschiedet, der zu folge die Bundesregierung einstimmig beauftragt wurde, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung) einzuleiten, für den Fall, dass seitens der tschechischen Republik nicht UMGEHEND der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) zum Melker Protokoll festgeschrieben erbracht wird.

Mittlerweile sind mehr als 13 Monate ins Land gezogen und kann selbst bei extensiver Auslegung des Begriffes „umgehend" von der Umsetzung dieser von allen Abgeordneten dieses Hauses geforderten Nachweiserbringung nicht gesprochen werden. Die entsprechenden Nachweise der Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen konnte selbst nach einer Vielzahl an Expertenrunden und Sitzungen der eigens eingerichteten gemischten Parlamentarierkommission aufgrund mangelnder Bereitschaft der tschechischen Seite aber auch nur vordergründigem Engagement der Regierungsparteien in dieser Frage bis heute nicht erbracht werden.

Dazu kommt, dass jüngst der tschechische Premierminister Topolanek keinen Zweifel am weiteren Betrieb von Temelin sowie an der Atomenergie im allgemeinen aufkommen  ließ, wenn er in einem Interview mit dem Wochenmagazin Profil feststellte, dass einerseits das Melker Protokoll für ihn nicht bindend sei und er andererseits hoffe, dass ganz Europa eine Renaissance der Kernkraft erleben wird. ‚Die Hysterie um des Kernkraftwerk Temelin wird künstlich geschürt,’ war der provokante Höhepunkt von Topolanek in diesem Zusammenhang. Angesichts solcher Aussagen ist auch für die Zukunft hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit des AKW Temelin nicht viel zu erwarten! Die Bundesregierung ist daher in Ermangelung des Nachweises der entsprechenden Sicherheitserfordernisse jedenfalls säumig und müsste nach Ansicht nicht nur der unterfertigten Abgeordneten sondern - in Kenntnis der zuletzt beschlossenen Entschließung - wohl aller Abgeordneten dieses Hauses raschest eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik umgehend einleiten.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. März 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Veit Schalle die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Werner Neubauer, Walter Schopf, Dr. Ruperta Lichtenecker, Petra Bayr, Lutz Weinzinger sowie der Bundesminister Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008-03-04

                                    Veit Schalle                                                        Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau