889/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Geheime Online-Durchsuchungen von PC's und Speicherplattformen auch in

Österreich?"

Das deutsche Bundeskanzleramt hat am 25.04.2007 in der Sitzung des Innenausschusses des
deutschen Bundestags zugegeben, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von
Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift
des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtete die
innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die
Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im
Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des
Grundrechts auf informationeile Selbstbestimmung sah die deutsche Bundesregierung aber dabei
nicht. Aufgrund dieser Situation ergeben sich auch für den Nachbarstaat Österreich einige
Fragen.

Die deutsche Bundesregierung hatte bereits im März 2006 erklärt, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und
geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezog sich dabei unter anderem auf Paragraph
8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden,
Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von
Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen,
Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden".


Der deutsche Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche
Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Gefordert wurde seitdem
von deutschen Innenpolitikern und Kriminalisten eine rasche gesetzliche Regelung, die den
staatlichen Strafverfolgern geheime Durchsuchungen von PCs und Online-Datenträgern erlaubt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

1.  Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt? Wenn ja, wurde mit Ihrem Ressort in der
Frage von geheimen Onlineuntersuchungen privater PC und Speicherplattformen durch das
deutsche Innenministerium bzw. durch deutsche Geheimdienste oder anderer diesbezüglich
Kontakt aufgenommen?

2.                Wenn ja, was war Gegenstand dieser Kontaktaufnahme? Welche Vereinbarungen wurden
getroffen?

3.                Schließen Sie aus, dass deutsche Sicherheitsbehörden oder Geheimdienststellen seit 2005
heimlich auch in Österreich Online-Untersuchungen privater PC oder Speicherplattformen
vorgenommen haben?

4.                Wenn nein, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt geworden? Was haben Sie dagegen
unternommen?

5.                Welche Gesetzesbestimmungen verbieten in Österreich geheime Online-Untersuchungen
privater PC und von Speicherplattformen? Gilt dies auch für das BVT und die
Nachrichtendienste des BMLV?