889/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Geheime Online-Durchsuchungen von PC's und Speicherplattformen auch in
Österreich?"
Das deutsche Bundeskanzleramt hat
am 25.04.2007 in der Sitzung des Innenausschusses des
deutschen Bundestags zugegeben, dass die
umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von
Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis
einer Dienstvorschrift
des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies
berichtete die
innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren
Antrag hin die
Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen
im
Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und
des
Grundrechts auf informationeile
Selbstbestimmung sah die deutsche Bundesregierung aber dabei
nicht. Aufgrund dieser Situation ergeben sich auch für den
Nachbarstaat Österreich einige
Fragen.
Die deutsche
Bundesregierung hatte bereits im März 2006 erklärt, dass das
Bundesamt für
Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von
vernetzten PCs und
geschützten Datenspeichern im Internet
habe. Sie bezog sich dabei unter anderem auf Paragraph
8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die
Staatschützer "Methoden,
Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung
wie den Einsatz von
Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und
Tonaufzeichnungen,
Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden".
Der
deutsche Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das
Internet durch staatliche
Ermittler wegen
fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Gefordert wurde seitdem
von deutschen Innenpolitikern und Kriminalisten eine rasche gesetzliche
Regelung, die den
staatlichen Strafverfolgern geheime
Durchsuchungen von PCs und Online-Datenträgern erlaubt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der geschilderte
Sachverhalt bekannt? Wenn ja, wurde mit Ihrem Ressort in der
Frage von geheimen Onlineuntersuchungen privater
PC und Speicherplattformen durch das
deutsche Innenministerium bzw. durch deutsche Geheimdienste oder anderer
diesbezüglich
Kontakt aufgenommen?
2.
Wenn ja, was war Gegenstand dieser Kontaktaufnahme? Welche
Vereinbarungen wurden
getroffen?
3.
Schließen Sie aus, dass deutsche Sicherheitsbehörden oder
Geheimdienststellen seit 2005
heimlich auch in Österreich Online-Untersuchungen privater PC oder
Speicherplattformen
vorgenommen haben?
4.
Wenn nein, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt geworden? Was haben
Sie dagegen
unternommen?
5.
Welche Gesetzesbestimmungen verbieten in Österreich geheime
Online-Untersuchungen
privater PC und von
Speicherplattformen? Gilt dies auch für das BVT und die
Nachrichtendienste des BMLV?