1341/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Flaktürme des Augartens

 

 

 

In der Wiener Zeitung vom 29.06.2007 ("Neustart für den Daten-Flakturm") wird Burghauptmann DI Beer wie folgt zitiert:

 

„Die Firma DCV hat nach wie vor eine exklusive Vertragsoption. Von mir aus könnte der Umbau sofort losgehen.“

„Die Sanierungskosten betrugen weniger als 2 Millionen Euro“.

Werde das Daten-Projekt verwirklicht, müsse diese Summe aber von DCV nachgezahlt werden.

 

Die DCV Planungs- und ErrichtungsGmbH weist nach wie vor nur das gesetzliche Mindeststammkapital auf, das nur zur Hälfte (mit 18.168,21 EUR) einbezahlt ist. Die letzte offengelegte Bilanz vom 31.12.2005 weist ein stark negatives Eigenkapital von rund -655.000 EUR auf. Die Gesellschaft ist somit buchmäßig überschuldet.

 

Die Verbindlichkeiten betragen rund -800.000 EUR. Seit dem Jahr 2004 sind "Stille Gesellschafter" mit Einlagen in Höhe von -277.000 EUR als Verbindlichkeiten offen ausgewiesen.

 

Die Geschäftsführerin Frau Patricia Kornitzer und Herr Wolfgang Bleim scheinen im Firmenbuch in einer ganzen Reihe von Gesellschaften als ehemalige Gesellschafter/Geschäftsführer auf. Herr Wolfgang Bleim ist - entgegen seinem Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit - nicht Geschäftsführer der DCV Planungs- und ErrichtungsGmbH.

 

Als Gesellschafter scheint ein Herr Klaus Federer auf. Abgesehen von der DCV Planungs- und ErrichtungsGmbH sind sämtliche Gesellschaften wegen Konkurs oder Vermögenslosigkeit bereits gelöscht oder infolge Konkursverfahren aufgelöst.

 

Die im Rahmen der "Sanierung" des Flakturms durchgeführten Bau-Maßnahmen gehen über eine bloße Bestandsicherung weit hinaus. Die behauptete "statisch unbedingte Notwendigkeit" der Entfernung von zwei Plattformen sowie die aufwendige Öffnung der obersten Panzerdecke dient offensichtlich der Vorbereitung des bereits vor den angeblichen „plötzlichen Schuttbewegungen" geplanten Aufstockung durch die Mieterin DCV im Rahmen des Datencenterprojekts, konkret der bereits im Rahmen der Bauplanung vorgesehenen Erleichterung der Anbindung der geplanten Aufbauten zum Altbestand sowie der (exakt an dieser Stelle vorgesehenen) Errichtung von Außenaufzügen.

 

Aufgrund des bereits im Wirtschaftsblatt vom 14.12.2005 (!) veröffentlichten Planmodells des Datencenterprojekts, auf dem die nunmehr wegen behaupteter „Gefahr im Verzug“ in „Sanierung“ befindlichen beiden Plattformen bereits planmäßig entfernt (!) und die bauliche Anbindung der Aufbauten zum Altbestand und die Errichtung von Außenaufzügen exakt an den jetzt „sanierten“ Stellen vorgesehen war. Die Schuttbewegungen und die „statische Gefährdung“ des Turms fanden jedoch erst Mitte Mai 2006 (!) statt.

 

Burghauptmann DI Beer wird im ORF-Interview vom 22.05.2006 noch wie folgt zitiert:

"Es war zwar nicht Gefahr im Verzug, es waren aber doch die Sicherungsmaßnahmen notwendig", so der Burghauptmann. Um die nördliche Seite des Turms wurde ein Zaun in 100 Metern Entfernung errichtet. (http://oesterreich.orf.at/wien/stories/110729/)

Ergänzung: der "Bau-"Zaun war nach allen vier Himmelsrichtungen in einem Abstand von etwa  50 - 100 m vom Turm errichtet worden!

 

Insbesondere die zwei mit beträchtlichem technischen und wirtschaftlichen Aufwand in die oberste extrem starke Geschützdecke (3,5 Meter Stahlbeton!) gesägten Verbindungen zum darunter liegenden Bunkerraum (jeweils rund 3,5 x 4 Meter) sind mit einer reinen "Sanierung" selbst bei gutgläubigster Interpretation nicht mehr nachvollziehbar und machen wirtschaftlich nur für eine Anbindung an geplante Aufbauten Sinn. Bei beiden Geschützstellungen wurden Teile der Überdachung abgetragen.

 

Die ebenfalls mit plötzlicher "Gefahr im Verzug" begründeten umfangreichen Sicherungsmaßnahmen um den Flakturm mit weiträumigen Absperrungen und Schaffung einer Zufahrt zum Schuttabtransport sowie eines eigenen Parkzugangs dienten offenkundig in erster Linie der Vorbereitung der äußerst umstrittenen Errichtung des geplanten Datencenters im geschützten Augarten durch Schaffung von mit einer Gefährdung begründeten irreversiblen faktischen Verhältnissen.

 

Mit dem Argument der vom Turm ausgehenden „Gefahr“ und den erforderlichen hohen Sanierungskosten (über APA kolportierte 2,5 – 3 Mio. EUR) wurde unter laufender Beeinflussung der medialen Berichterstattung (APA-Interviews und Meldungen) versucht, eine wohlwollende Beurteilung des kommerziellen Datencenterprojekts durch die verunsicherten Anrainer und die als Baubehörde zuständige Stadt Wien zu erreichen.

 

Derart aufwendige in die (im übrigen denkmalgeschützte) historische Substanz eingreifenden begleitende Baumaßnahmen unter Kostentragung durch die Republik Österreich ohne rechtliche Absicherung der Republik Österreich bezüglich einer umfassenden Kostenübernahme durch den potentiellen Nutzer DCV widerspräche jeder wirtschaftlichen Vernunft und damit dem gesetzlichen Auftrag der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

 

Durch die „Sanierungsarbeiten“ werden planmäßig bereits die für das Datencenterprojekt erforderlichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz vorgenommen und so irreversible faktische Verhältnisse geschaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Womit werden die Baumaßnahmen am Flakturm im Einzelnen begründet?

 

2.      Lagen vor Beginn der Baumaßnahmen unabhängige Befunde und Gutachten hinsichtlich des Bauzustandes und der Statik des Flakturmes sowie hinsichtlich der Notwendigkeit der durchgeführten Baumaßnahmen vor?

 

3.      Wurden die Baumaßnahmen im Einzelnen vor Beginn mit den zuständigen Stellen des Bundesdenkmalamtes abgestimmt?

 

4.     a)        Wie hoch sind die Kosten der durchgeführten Baumaßnahmen im Einzelnen tatsächlich?

 

 

b)      Erfolgte die Auftragsvergabe durch die Burghauptmannschaft? Wenn nein, durch wen?

 

c)      Erfolgte eine Ausschreibung der Arbeiten? Wenn nicht, weshalb nicht? Aufgrund welcher gesetzlichen Gegebenheiten nicht? Erfolgten Weisungen?

 

d)      Liegt hinsichtlich der von der Burghauptmannschaft getätigten Gesamtmaßnahmen und Verwertungsabsichten eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung vor, in die auch der Nutzen des Parks für die Bevölkerung in irgendeiner Form eingeht? Welche wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen die Höhe der angefallenen Kosten?

 

5.      Wer trägt diese Kosten der durchgeführten Baumaßnahmen?

 

6.      a)      Wie ist diese Kostenübernahme durch DCV gesichert?

 

b)      In der Wiener Zeitung vom 29..06.2007 wird im Beitrag "Neustart für den Datenflakturm" Burghauptmann Wolfgang Beer wie folgt zitiert: Werde das Datenprojekt verwirklicht, müsse diese Summe ( 2 Mio € ) aber  von DCV nachgezahlt werden. Ist das korrekt?

 

7.       a)      Besteht im Insolvenzfall der DCV eine ausreichende Absicherung der Republik Österreich?

 

b)      Gewährleistet die Burghauptmannschaft im Insolvenzfall der DCV, dass im Interesse der erholungssuchenden Bevölkerung für alle von der DCV begonnenen Baumaßnahmen und Eingriffe in den denkmalgeschützten Augarten, unverzüglich der konsensmäßige Zustand wiederhergestellt wird?

 

c)      Entspricht die Vorgangsweise der Burghauptmannschaft / des BM f. Wirtschaft u. Arbeit dem gesetzlichen Auftrag der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?

 

8.      Welche konkreten Pläne bestehen hinsichtlich des ebenfalls an DCV vermieteten Feuerleitturmes im Augarten?

 

9.      Inwieweit sind die Nutzungsabsichten der Burghauptmannschaft, Vermietung und Verpachtung der Flaktürme im Augarten betreffend, mit der Widmung PARKSCHUTZGEBIET im Flächenwidmungsplan (2002) in Einklang und inwieweit werden die gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, einen Park auch für die Bevölkerung in bestmöglichem Zustand zu erhalten und zur Verfügung zu stellen, berücksichtigt?