An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei die Parlamentsdirektion den Rechnungshof alle Bundesministerien das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER das Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER das Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL alle Ämter der Landesregierungen[1] den Österreichischen Gemeindebund1 den Österreichischen Städtebund1 die Verbindungsstelle der Bundesländer die Wirtschaftskammer Österreich die Bundesarbeitskammer die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ) die Vereinigung der Österreichischen Industrie den Österreichischen Gewerkschaftsbund die Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. die Forschungsförderungsges.m.b.H. den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
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Name/Durchwahl:
Mag. Stern/5970
Geschäftszahl:
BMWA-56.240/0013-C1/SL/2007
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Antwortschreiben bitte unter Anführung
der Geschäftszahl an die E-Mail-Adresse
michael.stern@bmwa.gv.at richten.
Budgetbegleitgesetz 2007; Novellierung; Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH Errichtungsgesetz (FFG-G)
Begutachtungsverfahren
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Center 1 übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH - Errichtungsgesetz – im Rahmen des Budgetbegleitungsgesetzes 2007 - geändert werden soll und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
Montag, dem 5. März 2006
an die e‑mail-adresse: post@C1SL.bmwa.gv.at.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Center 1, BMWA davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 9.2.2007
Für den Bundesminister:
SL Dr. Michael Losch
Elektronisch gefertigt.