Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 111

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Vorsorge für die notwendigen Verbesserungen bzw. regelmäßige Erhöhungen im Pflegegeldbereich;

Wahlfreiheit der Betroffenen sicherstellen und Ausbau der entsprechenden Strukturen fördern (Nachbarschaftszentren, mobile Dienste sowie stationäre und teilstationäre Angebote);

Förderung sowie soziale Absicherung der ehrenamtlich Tätigen;

Sicherstellung einer bedarfsgerechten, abgestuften Betreuung;

Absicherung der Finanzierung;

Schaffung einer Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen;

Ausbau niederschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige;

bedarfsorientierte Dienstleistungsangebote und Schaffung der Möglichkeit selbstän­diger Berufsausübung im Pflegebereich;

weitere Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen;

Ausbau der Pflegevorsorge und Prävention;

Verbesserung der Schnittstellen Pflege- und Betreuungsbereich/medizinische Versor­gung sowie

Ausbau der lebensraumnahen Hospiz-, Palliativ- und Schmerzmedizin.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Bundes­minister Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


14.27.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Vor einigen Wochen haben wir den ersten Schritt gesetzt, um diesem wichtigen Thema, um dieser wichtigen Herausforderung: Pflege, Leistbarkeit und Legalisierung der Pflege zu Hause, zu Leibe zu rücken. Es ist in dieser Materie mit den Vertretern der Sozialdemokratie zu einem Konsens gekommen, wofür ich mich bedanke. Ziel ist die Legalisierung ausländischer Pflegekräfte durch eine Ausnahme aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Das, worum es jetzt geht, Frau Abgeordnete Haidlmayr, ist nicht die große Gesamt­lösung – die braucht ihre Zeit, dazu bedarf es noch vieler Arbeit; es wird schwierig genug sein, bis 30. Juni des nächsten Jahres zu der jetzt geplanten Lösung zu kommen –, sondern ein zweiter Schritt, der, wie ich meine, wichtig ist, um das Sicherheitsgefühl der Menschen wieder zu stärken. Durch eine Pflege-Amnestie soll sowohl den zu pflegenden Angehörigen als auch den Familien, in denen diese Angehörigen gepflegt werden, mehr Sicherheit gegeben werden.

Der erste Schritt hat das Thema Pflege nur in ausländerrechtlicher Hinsicht saniert. Das heißt, dass man keine Sorge mehr vor dem An-die-Tür-Klopfen der KIAB, der Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung, vor Verwaltungsstrafverfahren, vor Strafen, die zum Teil Tausende Euro betragen könnten und können, haben muss.

Jetzt geht es darum, in etlichen Rechtsmaterien hier auch entsprechend Rechts­sicherheit zu geben, und zwar nur dort, wo wir es für richtig halten. Nicht überall halten wir es für richtig. Wir nehmen zum Beispiel das Arbeitnehmerschutzgesetz nicht


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