Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 137

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Sie betreiben eine Politik der Ignoranz, denn wir können uns noch so sehr bemühen zu erklären, warum es notwendig ist, das Konsulargebührengesetz zu ändern – Sie sehen das einfach nicht. Sie sehen das aus Ihrer Sicht, kritisieren alles und entwerfen Horrorszenarien, wer aller hereinkommen könnte oder nicht hereinkommen kann, wen wir aller verhindern wollen. – Das ist ja grundlegend falsch!

Lassen Sie die Kirche im Dorf! Sie wissen genau, dass wir eine Entscheidung des Rates beschließen müssen. Eigentlich hätte das Gesetz schon mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten müssen. Wir sind ein bisschen später dran und tun nichts anderes als alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch, nämlich eine einheitliche Rege­lung für Konsulargebühren zu treffen.

Jetzt wissen Sie aber auch genau, dass es natürlich Ausnahmen gibt. Wenn Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen haben, dann bringe ich es Ihnen zur Kenntnis: Es gibt Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten, postgraduierte Studenten und begleitende Lehrer im Rahmen einer Reise zu Studien- oder Ausbildungszwecken, Forscher aus Drittstaaten im Sinne der Empfehlung und so weiter, begünstigte Dritt­staatsangehörige.

Von der Gebühr für Antrag auf und Erteilung von Visa kann im Einzelfall Abstand ge­nommen werden bei Beantragung eines Visums für Studenten und Stipendiaten an ös­terreichischen Universitäten und Hochschulen sowie an der Diplomatischen Akademie, für Ausländer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, für Teilnehmer an in Österreich stattfindenden religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, kulturellen, politischen und sportlichen Veranstaltungen, wenn Gegen­seitigkeit gewährleistet ist, für Teilnehmer an Austauschaktionen für Kinder einschließ­lich der Begleitpersonen, für Teilnehmer an Veranstaltungen zur Förderung der wirt­schaftlichen Beziehungen mit dem Ausland, für Angehörige von in Österreich beerdig­ten Kriegsopfern und so weiter.

Es gibt also eine Fülle von Ausnahmen, die genau das widerlegen, was Sie sagen: dass sich einer die Reise nach Österreich nicht leisten kann. Wenn er begründet kommt, dann kann er es sich leisten, dann gibt es viele Ausnahmen, aber wenn Sie jetzt unterstellen, es kann einer deshalb nicht nach Österreich kommen, weil er die 60 € Konsulargebühren nicht zahlen kann, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass immer geprüft wird, ob überhaupt die finanzielle Basis gegeben ist, wenn jemand nach Österreich kommt.

Es soll nämlich nicht so sein, dass jemand ins Land kommt und kein Geld hat. Dann kommt er zu den Gemeinden oder wohin auch immer und ersucht um Unterstützung, wie es oft passiert, und wir geben sie auch, weil wir glauben, dass wir helfen müssen, aber das kann doch bitte nicht der Zugang zu diesem Konsulargebührengesetz sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich darf aber schon daran erinnern, dass derzeit in Europa ein einheitliches Visaregime ausgearbeitet wird, das es ermöglichen soll, dass gerade Jugendliche aus Serbien und aus ähnlichen Staaten ungehindert und auch ohne Visum nach Österreich kommen können. Das ist gut so, dass sie auch Europa kennenlernen.

Wenn wir verlangen, sie sollen europareif werden, dann müssen sie das auch kennen­lernen. Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Winkler ersuchen, auch in diesem Bereich aktiv zu sein, damit möglichst bald auch eine Lösung in diesem Sinne kommt.

Lassen wir die Kirche im Dorf! Frau Lunacek, dramatisieren Sie nicht, sondern nehmen wir das so, wie wir viele andere Gesetze beschließen, als Nachvollzug dessen, was europäische Standards sind!

 


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