Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 54

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natürlich nicht bei den nachgemachten Medikamenten und vor allem nicht im Internet. Diese Produkte können sogar tödlich sein, geschätzte Damen und Herren, das müssen wir permanent aus der Dritten Welt erfahren. Wir müssen daher alle Konsumenten über die Gefahren aufklären, denen sie sich aussetzen, wenn sie derartige Produkte kaufen beziehungsweise konsumieren, denn in einer globalisierten Welt wird der Zu­gang zu solchen Medikamenten immer leichter werden. – Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein sollte.

Ein erster freiwilliger Bericht über Produktpiraterie liegt dem Nationalrat bereits seit Mitte März vor, und heute sollen wir mit der nun zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesänderung absichern, dass jährlich ein Bericht über diese Produktpiraterie vorliegen wird. – Die Österreichische Volkspartei wird diesem Antrag, wie auch schon im Ausschuss, zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.34.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist das eine Materie, die wir einhellig beschließen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die hier zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzesänderung auch eine ist, die notwendig ist; einerseits weil sie nachzuvollziehen ist, den Richtlinien entspricht, andererseits aber auch – und das möchte ich meinen –, weil es gut ist, mehr Transparenz zu bekommen.

Ich möchte mich jetzt aber mit etwas anderem auseinandersetzen als meine Vorred­ner, die sich so sehr über die Börse in Wien gefreut haben. Ich freue mich auch, dass sie sich gut entwickelt, und ich freue mich ebenfalls, dass eine bessere Transparenz in Zukunft mehr Ansporn geben wird. Das alles halte ich für ungemein wichtig. Ich glaube auch, dass die Verbesserung der Konkursordnung einen entscheidenden Beitrag in diesem Bereich des vertraglichen Nettings leisten wird. – All das sind positive Entwick­lungen, und, geschätzte Damen und Herren, wir tragen diese Vertragsverpflichtungen mit.

Ich möchte aber im Interesse des österreichischen Banken- und Versicherungssektors und der dort Beschäftigten doch kritisch anmerken, dass wir uns meiner Auffassung nach viel zu selten mit der Frage des rechtzeitigen Einstiegs in die Diskussion, was die Richtlinien in der Europäischen Union betrifft, auseinandersetzen. In Wirklichkeit ist es so, dass wir immer dann, wenn wir die Richtlinien hereinbekommen – 2004 zum Bei­spiel Basel II und heuer die Richtlinie für den Börsen- und Bankensektor –, sagen: Wir müssen nachvollziehen! Die Frage ist aber: Wie viel Einfluss in dieser Frage der Ent­wicklung wurde auf europäischer Ebene geltend gemacht? Wo ist da das österrei­chische Parlament eingebunden?

Man sollte diese Frage einmal kritischer diskutieren, denn es steht schon wieder eine Neuanpassung der Richtlinie bei der MiFID, Markets in Financial Instruments Directive, bevor. All das „geschieht“ sozusagen mit uns, und ich glaube kaum, dass außer we­nigen Insidern überhaupt jemand weiß, was MiFID für die österreichischen Banken bedeutet, nämlich unter Umständen auch eine erhebliche Kostensteigerung durch eine Dokumentation, die hier gefordert wird. Aber niemand diskutiert von Anfang an, son­dern man stellt sich hin und sagt: Es ist eine Richtlinie der Europäischen Union, und daher ist die Anpassung bis 1. November dieses Jahres notwendig. Wo bleibt die Dis­kussion – auch kritisch – als Incentive für die Europäische Union? Ich möchte meinen, dass zum Beispiel die Frage der Benachteiligung kleinerer Institute durch diese beacht­lichen Belastungen überhaupt nicht diskutiert wird. So könnte so manches, was heute


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