Somit sind Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft gewählt.
Ich gratuliere allen drei gewählten Volksanwälten und wünsche ihnen für ihre Aufgabenstellung alles Gute!
Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz,
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über die
Anträge
212/A der
Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,
die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geändert
werden, und
8/A der Abgeordneten
Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung)
sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der
Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament
(Europa-Wählerevidenzgesetz) geändert werden (129 d.B.)
3. Punkt
Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz
1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das
Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz
1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007),
sowie über die Anträge
12/A(E) der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und
21/A der Abgeordneten
Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates
(Nationalratswahlordnung) geändert wird (130 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Dr. Glawischnig-Piesczek. Sie hat sich 8 Minuten Redezeit
vorgenommen. – Bitte.
11.19
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zur Beschlussfassung vorliegen ein Änderungspaket betreffend Bundesverfassung und acht weitere Gesetze, die alle das Wahlrecht betreffen, das Wahlrecht, das ja ohne Zweifel das Herzstück der Demokratie ist und in Österreich für die Männer schon seit über
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