Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten
Wahlgrundsätze, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird (129 d.B.)
Die gegenständliche
Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Einführung
der Briefwahl. Zweifelsohne stellt dies eine Ausweitung der demokratischen
Partizipationsmöglichkeiten der Bürger dar, stärkt
insbesondere den Grundsatz der allgemeinen Wahl und wird sich wohl auch
positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Dennoch muss aus gegebenem
Anlass darauf hingewiesen werden, dass darin auch Möglichkeiten der
Gefährdung anderer Grundsätze unseres demokratischen Wahlrechts
liegen, als da sind: die Grundsätze des geheimen beziehungsweise des
persönlichen Wahlrechts.
Unabhängig von
der Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfassung des
vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, obwohl
diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwaltungsreform
beschlossen werden könnte, ist es daher mehr als ein Gebot der Stunde, die
aufrechte Einhaltung dieser Grundsätze einzumahnen.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die
Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die
Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen
Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz
festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß dagegen
strengstens geahndet wird.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die geplante Wahlrechtsreform wurde heute schon sehr oft als Demokratieschub und Meilenstein bezeichnet. – Nur frage ich mich, wo dieser Meilenstein ist, und vor allem, was daran demokratiepolitisch so sinnvoll wäre, wenn man die Briefwahl einführt. Das ist eine eindeutige Aushöhlung des geheimen Wahlrechtes!
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