Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 105

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschütz­ten Wahlgrundsätze ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvor­lage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz ge­ändert wird (129 d.B.)

Die gegenständliche Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Einfüh­rung der Briefwahl. Zweifelsohne stellt dies eine Ausweitung der demokratischen Parti­zipationsmöglichkeiten der Bürger dar, stärkt insbesondere den Grundsatz der allge­meinen Wahl und wird sich wohl auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Den­noch muss aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen werden, dass darin auch Mög­lichkeiten der Gefährdung anderer Grundsätze unseres demokratischen Wahlrechts liegen, als da sind: die Grundsätze des geheimen beziehungsweise des persönlichen Wahlrechts.

Unabhängig von der Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfas­sung des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, obwohl diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwal­tungsreform beschlossen werden könnte, ist es daher mehr als ein Gebot der Stunde, die aufrechte Einhaltung dieser Grundsätze einzumahnen.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß da­gegen strengstens geahndet wird.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.59.35

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die geplante Wahlrechtsre­form wurde heute schon sehr oft als Demokratieschub und Meilenstein bezeichnet. – Nur frage ich mich, wo dieser Meilenstein ist, und vor allem, was daran demokratie­politisch so sinnvoll wäre, wenn man die Briefwahl einführt. Das ist eine eindeutige Aushöhlung des geheimen Wahlrechtes!

 


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