Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 121

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gelangen. – Schon der nächste Briefkasten – der Herr Minister hat es ja gesagt –, das nächste Postkastl kann jetzt zum Wahllokal werden. Es wird also viel einfacher, viel unbürokratischer.

Seniorenbund-Obmann Andreas Khol schreibt in der „Presse“: „Nur wer die Praxis der fliegenden Wahlkommissionen und das Wählen in Altenheimen und Krankenhäusern heute kennt, kann den Fortschritt der Briefwahl ermessen!“ – Recht hat er damit!

Herr Minister Platter, Sie haben schon die Zukunftsmusik anklingen lassen: das elekt­ronische Wählen, E-Voting. – Wir alle sind sehr dafür, aber wir Senioren wünschen uns gezielte Internet-Schulungen für Senioren, denn immerhin sind drei Viertel unserer Se­nioren heute noch nicht im Internet. Bitte um Ihre Hilfe, Herr Minister! Wir wollen auch beim nächsten Schritt, beim Electronic Voting, mitgeigen können. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungs­gesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 129 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Pies­czek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner hat Herr Abgeordneter Dr. Aspöck ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung betreffend die Ziffern 1, 5 und 6 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse nunmehr über die Ziffer 9 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abän­derungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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